Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 429/1997 vom 20.08.1997

Abwasserabgabe - Statistik für das Jahr 1996

Nach eigenen Angaben hat das Landesumweltamt NRW im Jahre 1996 rd. 11.000 Festsetzungsbescheide für die Abwasserabgabe erlassen. Diese Bescheide betrafen in erster Linie die Veranlagungsjahre 1994 und 1995 sowie anteilig noch das Jahr 1993.

Dafür wurden rd. 400 Mio. DM festgesetzt, wovon rd. die Hälfte zur Errichtung von Abwasserbehandlungsanlagen (§ 10 Abs. 3 AbwAG) und Abwasseranlagen (§ 10 Abs. 4 AbwAG) verrechnet werden konnten.

Eingezahlt wurden im Jahr 1996 rd. 163 Mio. DM. Seit 1981, dem ersten Jahr der Erhebung dieser Abgabe, bis Ende 1996 wurden etwa 2,1 Mrd. DM eingenommen. Nach Abzug des in NRW sehr geringen Verwaltungsaufwandes werden die Einnahmen gezielt zur Erhaltung und Verbesserung der Gewässergüte eingesetzt.

Die Anzahl der eingelegten Widersprüche von ca. 1.350 bewegte sich im Rahmen der Vorjahre. Dagegen konnten durch eine dezernatsübergreifende Sonderaktion 1.600 Widersprüche und ca. 300 Klagen durch Änderungsbescheide und Rücknahmen erledigt werden.

Quelle: LUA, Jahresbericht 1996.

Az.: NW IV/1 24-40 de/mu

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