Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 241/1999 vom 05.04.1999

Abwasser-Symposium der Abwasserberatung NRW

In der kommunalen Praxis werfen die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen und kommunalen Abwassergebühren, der Kostenersatz für Grundstücksanschlußleitungen an den Kanal sowie die Rechtsbeziehungen zwischen der Gemeinde und dem Anschlußnehmer zahlreiche Rechtsfragen auf. Zu diesen Rechtsfragen gehören u.a., wann die Pflicht zur Erhebung einer getrennten Niederschlagswassergebühr besteht, ob Grundstücke zu Kanalanschlußbeiträgen nachveranlagt werden können, wenn sie nachträglich vergrößert werden und ob Fremdwassereinleitungen in den Schmutzwasserkanal versagt werden können.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Probleme veranstaltet die Abwasserberatung Nordrhein-Westfalen deshalb am 10. Juni 1999 das erste Abwasser-Symposium mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Die Veranstaltung beginnt um 9.00 Uhr in der Halle Münsterland (Weißer Saal) und wird gegen 15.00 Uhr am gleichen Tag beendet sein. Für das Seminar ist ein Teilnahmebeitrag von 225,-- DM je Teilnehmer zu zahlen. Darin enthalten ist eine Tagungsunterlage sowie ein Mittagessen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung bis zum 20. Mai 1999 bei der Abwasserberatung NRW e.V., Kaiserswerther Str. 199/201, 40474 Düsseldorf, voraus (Ansprechpartner: Frau Klonz, Tel.: 0211/430 77 0).

Az.: II/2 24-00

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