Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 210/2000 vom 05.04.2000

Abwasser-Symposium der Abwasserberatung NRW

In der kommunalen Praxis werfen die Erhebung von Kanalanschlußbeiträgen und kommunalen Abwassergebühren zahlreiche Rechtsfragen auf. So fragt sich, wann die Pflicht zur Einführung und Erhebung einer getrennten Niederschlagswassergebühr besteht, welche Kosten betriebsbedingt sind und deshalb über die Abwassergebühr abgerechnet werden können, ob Grundstücke zu Kanalanschlußbeiträgen nachveranlagt werden können, wenn sie nachträglich vergrößert werden und wie im Einzelfall bei atypischen Grundstücken (z.B. Campingplätzen, Außen-Kart-Bahn) die beitragsrelevante Grundstücksfläche zu bestimmen ist.

Vor dem Hintergrund der vielfältigen Probleme veranstaltet die Abwasserberatung Nordrhein-Westfalen deshalb am Montag, den 22. Mai 2000 das 2. Abwasser-Symposium mit Richtern des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen.

Auf dem Abwasser-Symposium werden Richter des Oberverwaltungsgerichts die bislang ergangene Rechtsprechung zu den verschiedenen Problemkreisen darstellen und erörtern. In Diskussionen sollen die Problemstände vertieft werden. Die Veranstaltung beginnt um 9.30 Uhr im Kolping-Tagungshotel in Münster und wird gegen 15.30 Uhr am gleichen Tag beendet sein. Für das Seminar ist ein Teilnahmebeitrag von 275,-- DM je Teilnehmer zu zahlen. Darin enthalten ist eine Tagungsunterlage sowie ein Mittagessen. Eine Teilnahme an der Veranstaltung setzt eine Anmeldung bis zum 30. April 2000 bei der Abwasserberatung NRW e.V., Kaiserswerther Str. 199/201, 40474 Düsseldorf, voraus (Ansprechpartner: Frau Klonz, Tel.: 0211/430 770).

Az.: II/2 24-00

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