Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 391/1996 vom 05.08.1996

Abstufungskonzept des BMV für autobahnparallele Bundesstraßen

Der Bund plant, in erheblichem Umfang Bundesstraßen in die Straßenbaulast der Länder zu überführen. Bereits 1987 und 1995 hatte der Bundesminister für Verkehr Abstufungskonzepte entwickelt. Wesentliche Grundlage dafür war die Unterstellung, daß Bundesstraßen, die in einem Abstand von weniger als 5 km parallel zu Bundesautobahnen verlaufen, nicht mehr dem weiträumigen Verkehr dienen. Aus beiden Konzepten ergibt sich für NRW ein Abstufungsvolumen von 1750 km. Bezogen auf das Netz der Bundesstraßen wäre dies eine Lastenverschiebung in der Größenordnung von rd. 35 %.

Der Bund hat jetzt angekündigt, daß er eine weitere "generelle Netzbereinigung nach rechtlichen und funktionalen Maßstäben" vornehmen will. An welche Größenordnungen dabei gedacht ist, ist nach einem Bericht des Ministeriums für Wirtschaft und Mittelstand, Technologie und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen derzeit noch nicht abzusehen. Es sei aber zu befürchten, daß der Bund seine finanzielle Verantwortung weitgehend auf das Netz der Bundesautobahnen und weniger auf relativ wenige Hauptmagistralen im Bereich der Bundesfernstraßen beschränken werde. Ein diesbezüglicher Untersuchungsauftrag sei an ein Ingenieurbüro vergeben.

Bezüglich der Unterhaltungslasten kämen auf das Land und die Kommunen erhebliche Kostenvolumina zu. Eine Arbeitsgruppe der Bundesländer hat errechnet, daß die jährliche Kostenverschiebung pro Kilometer abgestufte Bundesstraße mindestens DM 100.000 beträgt. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus Aufwendungen für die Unterhaltung, die Erhaltung und kleinere Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit den abgestuften Straßen erforderlich werden.

Da der Bund sich insbesondere von seiner Baulastverpflichtung in den Verdichtungsgebieten zurückziehen will, weil er unterstellt, daß dort kein weiträumiger Verkehr innerhalb dieser Gebiete stattfindet, wird angenommen, daß etwa 20% der abzustufenden Teilstrecken des Abstufungskonzeptes 1995 in kommunaler Baulast liegen. Von diesen Strecken wären also die Städte und Gemeinden sowie die Kreise unmittelbar betroffen. Es ist zudem davon auszugehen, daß das Land ebenfalls eine entsprechende Neuordnung seines Straßennetzes vornehmen wird. Hieraus würden sich zusätzliche Belastungen der Kreise und der Gemeinden ergeben. Wie aus dem o.g. Bericht hervorgeht, haben gerade die Kreise in den Zeiten, in denen der Kraftfahrzeugsteuerverbund für die Kreise eine attraktive Finanzierungsquelle war, ihr Straßennetz stark vergrößert. Inzwischen seien einige Kreise heute unter finanziellen Gesichtspunkten dabei, eine Netzbereinigung in aller Regel, und zwar zu Lasten der Gemeinden vorzunehmen.

Die Geschäftsstelle hat auf der Grundlage entsprechender Beratungen im Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik bereits Ende des vergangenen Jahres bei der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände angeregt, bei Bund und Ländern eine Beteiligung und ein Mitspracherecht einzufordern. Über den Fortgang der Angelegenheit wird berichtet.

Az.: III/1 641-11

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