Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 232/2006 vom 16.03.2006

Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten

Der Bundestag hat am 16.02.2006 den überarbeiteten Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung in erster Lesung (BT-Drs. 16/643) beraten und an den federführenden Finanzausschuss überwiesen. Der nun vorliegende Gesetzentwurf sieht eine steuerliche Absetzbarkeit von erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten sowie steuerliche Entlastungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen vor. Nachdem die Regelungen des Regierungsentwurfs zur steuerlichen Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten auf Widerstand gestoßen sind, haben sich die Regierungsfraktionen am 31.1.2006 auf eine Kompromisslösung verständigt, die sowohl Doppel- und Alleinverdienerhaushalte als auch Familien, bei denen lediglich ein Elternteil erwerbstätig ist, berücksichtigt. Der ursprünglich vereinbarte Sockelbetrag wurde abgeschafft. Die Regelungen zur Absetzbarkeit von Kinderbetreuungs- und Pflegekosten sollen bereits für die im Veranlagungszeitraum 2006 entstandenen Aufwändungen Anwendung finden.

Az.: III/2 780

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