Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 299/2009 vom 18.05.2009

Abschöpfung des Mehrerlöses bei Energienetzbetreibern

Vattenfall hat Verfassungsbeschwerde zur Frage der Mehrerlösabschöpfung eingereicht. Eine Entscheidung ist offensichtlich noch in diesem Jahr vorgesehen.

Zuletzt mit Schnellbrief Nr. 138 vom 05.11.2008 hatten wir über die Auswirkungen der BGH-Rechtsprechung zur Mehrerlösabschöpfung bei Netzbetreibern und über die Konsequenzen informiert, die die Bundesnetzagentur aus dieser Rechtsprechung zieht. Die jetzt eingelegte Verfassungsbeschwerde des Energieversorgers Vattenfall (Az.: 1 BvR 2738/08) betrifft die Frage, ob die Anordnung der Bundesnetzagentur gegenüber der Betreiberin eines Stromübertragungsnetzes, erzielte Mehrerlöse zukünftig kostenmindernd einzukalkulieren, verfassungsgemäß ist.

Über die weitere Entwicklung werden wir informieren.

Az.: II/3 801-00/3

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