Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 132/2004 vom 14.01.2004

Abschließende Meldung von FFH-Gebieten

Das Land Nordrhein-Westfalen hat nunmehr alle noch ausstehenden FFH (Flora-Fauna-Habitat)-Gebiete für ein europaweites Netz NATURA 200 gemeldet. Diese Nachmeldungen gehen auf eine Entscheidung der EU-Kommission zurück. Die EU-Kommission hatte allerdings für das Land NRW im Gegensatz zu den anderen Bundesländern in Deutschland nur den Bedarf geringfügiger Erweiterungen und Neumeldungen für bestimmte Lebensraumtypen und -arten festgestellt. Mit den abschließenden Nachmeldungen kommt das Land NRW der EU-weiten Verpflichtung nach, Schutzgebiete zum Aufbau eines zusammenhängenden ökologischen Netzes zu melden. Danach sind zu den bereits bis zum Jahr 2001 gemeldeten 491 FFH-Gebieten 22 neue Gebiete hinzugekommen und 8 schon gemeldete Gebiete erweitert worden. Diese Gebiete wurden an die Bundesregierung weitergeleitet, welche die Daten anschließend nach Brüssel übermittelt.

Insgesamt umfaßt das Netz „NATURA 2000“ in NRW jetzt auf rund 6,77 % der Landesfläche 513 FFH-Gebiete mit 183.391 ha sowie 15 Vogelschutzgebiete mit 89.529 ha, die zum Teil aber auch als FFH-Gebiete gemeldet worden sind.

Eine anschließende Bewertung aller Meldungen aus Deutschland findet im Januar 2004 im Rahmen einer bilateralen Konferenz zwischen der EU-Kommission und der Bundesrepublik Deutschland in Bonn statt, an der auch alle Bundesländer teilnehmen.

Die Nachmeldung umfasst im Flächenland Nordrhein-Westfalen

- im Regierungsbezirk Düsseldorf 6 neue und 2 erweitere Gebiete: Naturschutzgebiet (NSG) Latumer Bruch und Bursbach, Stadtgräben und Wasserwerk (Krefeld), Brutbäume des Heldbock in Emmerich (Kreis Kleve), Rhein-Fischschutzzonen (Kreise Kleve, Wesel, Neuss, Mettmann, kreisfreie Städte Duisburg, Krefeld, Düsseldorf), NSG Egelsberg (Krefeld), NSG Wahler Berg (Kreis Neuss), NSG Uedesheimer Rheinbogen (Kreis Neuss) sowie die Erweiterung der Krickenbecker Seen (Kreis Kleve) und des Tantelbruchs (Kreis Viersen).

- Regierungsbezirk Münster drei neue Gebiete: Vechte (Kreise Coesfeld, Steinfurt, Borken), Steinfurter Aa (Kreise Steinfurt, Coesfeld) und Kirche in Ledde (Kreis Steinfurt).

- Regierungsbezirk Detmold 6 neue und ein erweitertes Gebiet: Schloß Uhlenburg (Kreis Herford), im Kreis Höxter: NSG Wenkenberg, Kloster Marienmünster, Franzmann-Haus in Brakel-Hembsen, Rathaus Höxter, Kirche in Rhaden sowie die Erweiterung des NSG Bielenberg mit Stollen

- Regierungsbezirk Arnsberg zwei neue und ein erweitertes Gebiet: Felsen am Hartkortsee (Ennepe-Ruhr-Kreis), Haus Düsse (Kreis Soest) sowie eine Erweiterung des NSG Lörmecketal (Hochsauerlandkreis, Kreis Soest)

- Regierungsbezirk Köln vier neue und drei erweiterte Gebiete: Rhein-Fischschutzzonen zwischen Bad Honnef und Emmerich (Rhein-Sieg-Kreis, kreisfreie Städte Köln und Bonn, sh. auch unter Regierungsbezirk Düsseldorf), Wachholdergelände bei Branscheid (Oberbergischer Kreis), Wachholdergelände bei Wildberg (Oberbergischer Kreis), NSG Komper Heide (Rhein-Sieg-Kreis), Schloßkirche in Schleiden (Kreis Euskirchen) sowie Erweiterung des Thielenbruchs (Rheinisch-Bergischer Kreis), der Sieg (Rhein-Sieg-Kreis), Hänge an Urft und Gillesbach, Urftaue von Urft bis Schmidtheim (Ennepe-Ruhr-Kreis), Wupper von Leverkusen bis Solingen (Rheinisch-Bergischer Kreis, kreisfreie Städte Remscheid, Solingen und Leverkusen).

Nach Brüssel weitergeleitet wurde auch das FFH-Gebiet „Bergwiesen Lippe mit Buchheller und Mischebachtal“ im Kreis Siegen-Wittgenstein, da inzwischen auch die benachbarten Bundesländer ihre Meldeverpflichtungen in diesem Landschaftsraum nachgekommen sind bzw. dies beabsichtigen. Schließlich ist noch auf Antrag der entsprechenden Grundeigentümer die Erweiterung des bestehenden Vogelschutzgebietes „Wälder und Wiesen bei Burbach und Neunkirchen (Kreis Siegen-Wittgenstein) von rd. 169 ha beschlossen worden.

Die Meldung der FFH-Gebiete lässt konkurrierende Nutzungen zu, wenn im Rahmen von FFH-Verträglichkeitsprüfungen festgestellt wird, dass aus einer geplanten Nutzung keine erhebliche Beeinträchtigung für die geschützten Arten bzw. Lebensräume hervorgeht oder aber bei überwiegendem öffentlichen Interesse eine Nutzung trotz Beeinträchtigung bei angemessenem Ausgleich möglich ist.

Die aktuelle Gebietsliste mit getrennter Darstellung der nachgemeldeten Gebiete ist im Internet unter „www.munlv.nrw.de“ einsehbar..

Az.: II/2 60-01-2 qu/g

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