Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 800/2006 vom 20.11.2006
Abschaffung des Tariftreuegesetzes
Am 20.11.2006 wurde das Gesetz zur Aufhebung des Tariftreuegesetzes NRW verkündet und tritt damit am 21.11.2006 in Kraft (GV NW 2006, S. 515). Verpflichtungserklärung nach § 2 des Tariftreuegesetzes verliert mit diesem Zeitpunkt ihre Wirkung. Soweit Ausschlüsse von der öffentlichen Auftragsvergabe nach § 7 Abs. 3 Tariftreuegesetz NRW bestehen, werden diese zum 21.11.2006 aufgehoben.
Az.: II/1 608-00/2