Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 451/2009 vom 29.07.2009

Abschaffung der Jagdsteuer in NRW

Trotz eines nachdrücklichen Votums aller kommunalen Spitzenverbände zum Erhalt der Jagdsteuer hat der Landtag NRW deren Abschaffung beschlossen. Das Gesetz zur Abschaffung der Jagdsteuer vom 30.06.2009 ist im Gesetz- und Verordnungsblatt NRW vom 17. Juli 2009 veröffentlicht (S. 394). Danach darf ab dem 1. Januar 2013 eine Jagdsteuer nicht mehr erhoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt gilt eine Übergangsregelung (§ 22 KAG), die den Kreisen und kreisfreien Städten erlaubt, im Jahre 2010 80 Prozent, im Jahre 2011 55 Prozent und im Jahre 2012 30 Prozent des Steuersatzes zu erheben, den sie zum Stichtag 1. Januar 2009 festgesetzt hatten.

Az.: IV 933-03

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