Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 448/2013 vom 18.06.2013

Abgabe städtischer Bauakten an Bürger/innen

Die Stadt Detmold hat damit begonnen, ältere Bauakten den Bürgerinnen und Bürgern zur persönlichen Aufbewahrung anzubieten. Möglich wird dies, weil der Fachbereich Stadtentwicklung sämtliche Bauakten digitalisiert hat. Für die Abgabe kommen nur Akten infrage, bei denen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren abgelaufen ist. Mit dieser Aktion will die Stadt perspektivisch ihr Bauarchiv räumen und dadurch Kosten sparen.

Die Abgabe von Bauakten geschieht separat für alle 27 Ortsteile der Stadt Detmold. In jedem von diesen wird den Interessierten zwei Wochen lang die Abholung der eigenen Bauakte angeboten. Verstreicht mehr als ein Jahr, ohne dass eine freigegebene Bauakte abgeholt worden wäre, wird diese vernichtet. Von der Abgabe ausgeschlossen sind Akten, die denkmalpflegerisch oder historisch bedeutsame Gebäude betreffen oder Gebäude innerhalb des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Nach Auskunft der Stadt Detmold betrifft dies rund 2.500 der annähernd 20.000 Bauakten. Dieser aufzubewahrende Bestand wird dem Stadtarchiv Detmold übergeben.

Die Bereitstellung der Bauakte kann telefonisch, schriftlich oder per E-Mail angemeldet werden. Außerdem werden die Termine zur Abholung der Akten für jeden Ortsteil auf der Detmolder Internetseite angekündigt.

Az.: I/3 085-20

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