Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 43/2002 vom 05.01.2002

Abfallverzeichnis-Verordnung in Kraft

In den Mitteilungen des StGB NRW vom 05.12.2001 Nr. 751, S. 390 f. war darüber berichtet worden, daß die Bundesregierung zum 01.01.2001 ohne Übergangsfrist mit einer neuen Abfallverzeichnis-Verordnung den neuen Europäischen Abfallkatalog in deutsches Recht umsetzt.

Die Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallkataloges (Bundestags-Drs. 14/7091) ist am 12.12.2001 im Bundesgesetzblatt 2001 Teil I, S. 3379 ff. verkündet worden. Nach Art. 8 der Verordnung zur Umsetzung des Europäischen Abfallverzeichnisses tritt die gesamte Verordnung am 01.01.2002 in Kraft. Damit ist auch die in Art. 1 der Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges enthaltene Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (Abfallverzeichnis-Verordnung - AVV) am 01.01.2002 in Kraft getreten. Außer Kraft getreten sind zum 01.01.2002:

1. die Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle vom 10.09.1996 (BGBl 1996, I, S. 1366) und

2. die Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAKV vom 13.09.1996 (BGBl I, S. 1428).

Die neue Abfallverzeichnis-Verordnung ersetzt die Verordnung zur Einführung des Europäischen Abfallkataloges (EAKV). Die Bestimmungsverordnung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle konnte ersatzlos wegfallen, weil nunmehr in der Abfallverzeichnis-Verordnung (§ 3 AVV) geregelt ist, daß alle mit einem Sternchen versehenen gefährlichen Abfallarten als besonders überwachungsbedürftige Abfälle (nach deutschem Recht) eingestuft werden. Vor diesem Hintergrund war die Verordnung zur Bestimmung der "besonders überwachungsbedürftigen Abfälle zur Beseitigung" und der "besonders überwachungsbedürftige Abfälle zur Verwertung" überflüssig und konnte deshalb ersatzlos zum 01.01.2002 wegfallen.

Es wird nochmals darauf hingeweisen (vgl. hierzu auch die Mitt.StGB NRW 2001 Nr. 751, S. 390f.), das durch das Landesumweltamt ein 178seitiger Umsteigekatalog vom alten europäischen Abfallkatalog auf den neuen europäischen Abfallkatalog herausgegeben worden ist, der über das Internet beim Landesumweltamt unter www.lua.nrw.de abgerufen werden kann. Im übrigen wird darauf hingewiesen, daß der Umsteigekatalog des Landesumweltamtes den Städten und Gemeinden auch durch die Abwasserberatung NRW als Anlage zum Protokoll über den Erfahrungsaustausch 2001 mitgeschickt worden ist.

Az.: II/2 31-02-7 qu/g

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