Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 294/1997 vom 05.06.1997

Abfallüberlassungspflichten: LAGA lehnt Auffassung des Bundesumweltministeriums ab

Die Geschäftsstelle hatte darüber berichtet, daß das Bundesumweltministerium in Abkehr von seiner ursprünglichen Rechtsauffassung im Januar 1997 den Standpunkt eingenommen hat, es sei privaten Haushaltungen nach § 13 Abs. 1 Satz 1 KrW-/AbfG auch gestattet, Dritten "Abfälle zur Verwertung" zu überlassen, soweit diese nicht im Auftrag der Kommunen tätig sind. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hatte mit Schreiben vom 12.03.1997 nochmals gegenüber der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall deutlich gemacht, daß diese Rechtsauffassung im KrW-/AbfG keine erkennbare Grundlage findet und § 13 Abs.1 Satz 1 KrW-/AbfG nur die sog. Eigenverwertung durch die privaten Haushaltungen selbst gestattet (z.B. im Fall der Eigenkompostierung).

Mit Schreiben vom 15. April 1997 hat die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) nunmehr mitgeteilt, daß der Abfallrechtsausschuß der LAGA in seiner Sitzung am 11./12. März 1997 und die LAGA-Vollsitzung am 17./18. März 1997 festgestellt haben, eine Überlassung von verwertbaren Abfällen durch private Haushaltungen an Dritte sei nur in den Fällen des § 13 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 3 KrW-/AbfG zulässig. Vor diesem Hintergrund hat die LAGA den Rechtstandpunkt des Bundesumweltministeriums abgelehnt und sich der Rechtsauffassung der kommunalen Spitzenverbände sowie der herrschenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur angeschlossen (vgl. hierzu: Arzt in: Gaßner/Versmann, Neuordnung kommunaler Aufgaben im KrW-/AbfG, 1996, S. 33 ff.; S. 34 f.; Schink, DÖV 1995, S. 881, S. 882 f. und ZG 1996, S. 97 ff., S. 114 f.; Schink in : Brandt/Ruchay/Weidemann, Kommentar zum KrW-/AbfG, § 15 Rz.73; Hölscher ZUR 1995, S. 176 ff., S. 179; Fritsch, Das neue Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht, München 1996, Rz. 277, 345, 349; Queitsch, Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz, Ergänzungsband zum Kommentar zum KrW-/AbfG, Köln 1996, S. 27 ff.; S. 29; Bleicher, Die neue Verwaltung 1997, S.9ff., S.11f. ; Hösel/von Lersner/Wendenburg, Recht der Abfallbeseitigung, Loseblatt-Kommentar, § 13 KrW-/AbfG Anm. 15; Ministerium für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, "Merkblatt zum KrW-/AbfG" - Dezember 1996 - S. 1 f., versandt mit Schnellbrief des NWStGB vom 22.1.1997; a.A. wohl Fluck, KrW-/AbfG, Kommentar, § 13 Randziffer 82; Weidemann in Brand/Ruchay/Weidemann, Kommentar, § 13 Rz. 68 f.; ähnlich auch: Frenz, KrW-/AbfG, Kommentar, § 13 Rz.10). Gleichwohl bleibt nunmehr abzuwarten, ob sich auch die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung der Rechtsauffassung der LAGA, der kommunalen Spitzenverbände und der herrschenden Meinung in der rechtswissenschaftlichen Literatur anschließen wird.

Az.: IV/2 31-02 qu/sb

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search