Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 560/2022 vom 20.09.2022

Abbiegeassistent: Förderperiode 2022 verlängert

Die aktuelle Förderperiode im Förderprogramm Abbiegeassistenzsysteme wurde bis zum 30.11.2022 verlängert. Förderanträge können im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zu diesem Termin weiterhin über das Antragsportal des Bundesamtes für Güterverkehr gestellt werden.

Das Bundesministerium für Digitalisierung fördert die Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Abbiegeassistenzsystemen für Kommunalfahrzeuge. Dazu gehören bei der Nachrüstung von Kraftfahrzeugen system- und externe Einbaukosten sowie bei der Ausrüstung von Neufahrzeugen die Systemkosten. Antragsberechtigt sind unter anderem Kommunen und kommunale Unternehmen.

Nähere Informationen auf Website des BAG: www.bag.bund.de

Az.: 33.0-003/002

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