Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 359/2023 vom 02.05.2023

AAV-Hilfe bei Altlasten- oder Brachflächen

Der AAV (Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung) mit Sitz in Hattingen hat mitgeteilt, dass er zurzeit wieder zahlreiche Städte und Gemeinden bei der Sanierung oder Wiederaufbereitung von Flächen unterstützt. Hierzu gehören z. B. die Städte Lemgo, Euskirchen, Lüdenscheid, Unna und Iserlohn. Weitere Informationen sind auch unter der Internetadresse www.aav-nrw.de abrufbar.

Der AAV unterstützt alle Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen bei der Sanierung von Grundstücken, die mit Schadstoffen belastet sind oder bei der Wiederaufbereitung von Brachflächen, die neu genutzt werden sollen. Er übernimmt die komplette Durchführung und Steuerung. Zugleich bringt er neben seinen in über 34 Jahren erworbenen Know how 80 % der Finanzierung auf. Soweit Städte und Gemeinden eine vorbelastete Brachfläche oder ein Altlastengrundstück haben, ist eine Kontaktaufnahme mit dem AAV zu empfehlen.

Folgende Ansprechpartner/-innen stehen Ihnen für Ihre Anfragen und Anmeldung zur Verfügung:

Dr. Rita Bettmann, Tel. 02324-509418, Mail: r.bettmann@aav-nrw.de
Dr. Andrea Holzapfel, Tel. 02324-509426, Mail: a.holzapfel@aav-nrw.de

Wichtig ist, dass durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde eine Anmeldung auf Hilfestellung erfolgt, damit die jeweilige Fläche in den nächsten Maßnahmenplan aufgenommen werden kann.

Weitere Informationen können auch auf der Internetseite des AAV unter der Rubrik Projektanmeldung abgerufen werden.

Az.: 25.1.2 qu

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