Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 288/2023 vom 20.04.2023

AAV-Fachtagung zu aktuellen Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht

Der AAV veranstaltet am 31.05.2023 die jährliche Fachtagung zu aktuellen Rechtsfragen im Altlasten- und Bodenschutzrecht im LWL-Museum Henrichshütte in Hattingen.

Das Bodenschutzrecht befindet sich aktuell im Umbau. Diese Entwicklung wird maßgeblich durch europäische Initiativen und die nationale Rechtsprechung zum Klimaschutzgesetz geprägt. Die diesjährige AAV-Fachtagung befasst sich deshalb sowohl mit übergeordneten Themen und Entwicklungen, die sich strukturell auf die Altlastenbearbeitung und das Flächenrecycling auswirken können, als auch mit konkreten Fragestellungen, die Herausforderungen und Folgen für die Akteure im Bereich Altlasten und Bodenschutz bedeuten.

Der Vormittagsteil widmet sich zunächst dem Ende April 2021 veröffentlichten Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts, mit dem das höchste deutsche Gericht der verfassungsmäßigen Verpflichtung zum Klimaschutz und zur Herstellung von Klimaneutralität nochmals besonderen Nachdruck verliehen hat. Inwieweit der Klimaschutzbeschluss auch Auswirkungen auf den vor- und nachsorgenden Schutz des Bodens in der Praxis hat, soll im Rahmen der Fachtagung ebenso erörtert werden wie die derzeit in Vorbereitung befindliche Überarbeitung des Bundes-Bodenschutzgesetzes. In diesem Zusammenhang soll die Notwendigkeit der Überarbeitung des nationalen Bodenschutzrechts einerseits aus Sicht des Landes NRW sowie andererseits aus der Sicht der Praxis beleuchtet werden. Abgerundet wird der Vormittag mit Erfahrungen aus praktischer Sicht bei der Bewältigung rechtlicher Probleme, die sich aufgrund des Vorhandenseins von Altlasten und schädlichen Bodenveränderungen im Rahmen der Bauleitplanung ergeben können und dem Aufzeigen von Lösungsansätzen, mit denen es erfolgreich gelingen kann, das Thema Altlastensanierung bzw. Flächenrecycling in die Bauleitplanung zu integrieren.

Der Nachmittag der Veranstaltung greift im Rahmen eines Co-Referates fachliche und rechtliche Aspekte der Nachhaltigkeit bei Altlastensanierungsmaßnahmen am Beispiel der „Kesslergrube“ auf. Diese Altablagerung ist Gegenstand eines seit mehreren Jahren dauernden Rechtsstreits, in dem unter anderem über die Frage, ob eine anerkannte Umweltvereinigung gegen die behördliche Verbindlichkeitserklärung eines Sanierungsplans gerichtlich vorgehen und anstelle der behördlicherseits genehmigten Sicherung die Dekontamination der Altlast verlangen kann, gestritten wird.

Die AAV-Fachtagung richtet sich insbesondere an Unternehmen, Bodenschutzbehörden, Umweltämter, Rechtsämter, Wirtschaftsförderungs- und Entwicklungsgesellschaften sowie Ingenieur- und Gutachterbüros.

Mitglieder des AAV, also Vertreter/innen von Land, Kommunen und freiwilligen Mitgliedern der Wirtschaft, nehmen kostenlos an der Tagung teil.

Bitte melden Sie sich über folgenden Link auf unserer Webseite zur Teilnahme an: Link zur Anmeldung. Über diesen Link können auch das vollständige Programm und Anfahrhinweise heruntergeladen werden.

Eine Anmeldung per E-Mail ist leider aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Anmeldeschluss ist Montag, der 22.05.2023 um 18 Uhr.

Az.: 25.1.2-005/001 gr

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