Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 616/1997 vom 20.12.1997

86. Sitzung des Finanzplanungsrates

Der Finanzplanungsrat trat am 19.11.1997 unter Vorsitz des Bundesfinanzministers Dr. Waigel und unter Teilnahme des Mitglieds des Direktoriums der Deutschen Bundesbank Prof. Dr. Issing zu seiner 86. Sitzung zusammen. Der Finanzplanungsrat erörterte vor dem Hintergrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung die Haushaltsentwicklung für 1997 und die Haushaltsplanung 1998 der Gebietskörperschaften. Des weiteren wurden die Ergebnisse der Arbeitsgruppe "Fortgang der Haushaltssanierung Bremen/Saarland" und die innerstaatliche Umsetzung der Maastricht-Kriterien erörtert.

Im Zentrum der Diskussionen stand die unterschiedliche Beurteilung der erforderlichen Leitlinien der Wirtschafts- und Finanzpolitik durch die Bundesregierung auf der einen und die Ländermehrheit auf der anderen Seite. Während insbesondere seitens des Bundeswirtschaftsministeriums eine dezidiert angebotsorientierte Wirtschaftspolitik auch für die Zukunft gefordert wurde, wiesen die Ländervertreter auf erhebliche Defizite auf der Nachfrageseite und die damit verbundenen Auswirkungen auf den Binnenmarkt in der Bundesrepublik Deutschland und die Beschäftigungslage hin.

Hinsichtlich der Entwicklung der öffentlichen Haushalte geht das Bundesfinanzministerium für den Bund in 1998 von einem Finanzierungsdefizit von -56,5 Mrd DM aus. Für die Länder (West) wird insoweit ein Betrag von-27,5 Mrd DM, für die Länder (Ost) ein Betrag von -10,5 Mrd DM prognostiziert. Die Höhe der kommunalen Defizite in den alten Bundesländern wird für 1998 auf -5,5 Mrd DM, für die neuen Bundesländer auf -2,5 Mrd DM beziffert. Aus kommunaler Sicht ist anzumerken, daß die Projektion der Entwicklung der Gemeindehaushalte seitens des BMF nur im allergünstigsten Fall der Realität entsprechen kann. Realistischerweise ist mit einem nicht unerheblich höherem, wenngleich in der Summe immer noch einstelligen Finanzierungsdefizit in 1997 und 1998 zu rechnen.

Az.: V/3-900-04

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