Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 478/2016 vom 21.06.2016

8.279 kommunale Klimaprojekte bundesweit gefördert

Der Bund hat im Rahmen der so genannten Kommunalrichtlinie bisher 8.279 Klimaschutz-Projekte in Kommunen gefördert. Das Fördervolumen betrug 388,3 Millionen Euro (Stand: 20. April 2016), die Gesamtvorhabensumme rund eine Milliarde Euro. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung (18/8488) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/8143) hervor. Laut Antwort wurden Projekte in 2.732 Kommunen unterstützt. 6.310 Vorhaben seien bereits abgeschlossen, weitere 1.779 laufen derzeit und 190 seien bereits bewilligt.

Die Kommunalrichtlinie ist eine der Fördermöglichkeiten innerhalb der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB). Die Richtlinie ermöglicht es Kommunen laut Antwort, „Fördermittel für strategische und investive Klimaschutzprojekte“ zu beantragen. Die Förderquote betrage zwischen 20 und 65 Prozent, bei finanzschwachen Kommunen bis zu 90 Prozent. Weitere Fördermöglichkeiten für Kommunen sind nach Darstellung der Bundesregierung im Rahmen der NKI unter anderem bei Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlangen, bei der Einführung von Hybridbussen und im Rahmen der Kälterichtlinie möglich.

Kommunen können laut Antwort auch Unterstützung durch das BMUB-Programm „Anpassung an den Klimawandel“(DAS-Förderprogramm) erhalten. Seit 2011 seien in diesem Rahmen rund 2,1 Millionen Euro an die kommunale Ebene geflossen. Insgesamt habe das Fördervolumen des DAS-Förderprogrammes seit Bestehen bei rund 14 Millionen Euro gelegen, schreibt die Bundesregierung.

Die Fragesteller hatten sich zudem nach der Evaluation und Treibhausgaseinsparungen der NKI erkundigt. Laut Antwort wird die NKI aktuell für den Zeitraum 2012 bis 2017 evaluiert. Mit einem Ergebnis sei Anfang 2017 zu rechnen. Eine Evaluation für den Zeitraum 2008 bis 2011 habe ergeben, dass durch die NKI-Aktivitäten „etwa 4,3 Millionen Tonnen CO2 gegenüber einer Referenzentwicklung ohne NKI vermieden wurden“, heißt es in der Antwort.

Die Kommunalrichtlinie ist für Kommunen ein wichtiges Instrument zur Realisierung klimaschützender Maßnahmen vor Ort. Aus kommunaler Sicht ist insbesondere die verstärkte Förderung finanzschwacher Kommunen elementar, damit Klimaschutz überall in Deutschland stattfinden kann. Zurzeit wird die Kommunalrichtlinie überarbeitet, das Inkrafttreten ist zum 01.07.2016 vorgesehen. Das erste Förderfenster wird bis zum 30.09.2016 geöffnet sein. Es ist beabsichtigt, die bestehenden Förderschwerpunkte zu überarbeiten, neue Förderschwerpunkte einzuführen und den Kreis der Antragsberechtigten zu erweitern.

Az.: 23.1.7-001/008

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