Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 515/2013 vom 31.07.2013

6 Monate bis zum Start des SEPA-Zahlungsverkehrs

Bekanntlich wird  zum 1. Februar 2014 der Zahlungsverkehr innerhalb Europas endgültig  vereinheitlicht. Die bestehenden nationalen Zahlungsverkehrsverfahren - Überweisung, Einzugsermächtigungslastschrift und Abbuchungsauftrag -  werden zu diesem Termin abgeschaltet.

Die öffentlichen Verwaltungen und damit auch die Stadt- und Gemeindeverwaltungen sind mitten in den Umstellungsarbeiten, damit spätestens ab dem 1. Februar 2014 alle Überweisungen und Lastschriften in Euro im Rahmen der dann einheitlichen SEPA-Verfahren abgewickelt werden können.

Die Sparkassen- und Giroverbände haben eine Checkliste zur Umstellung auf die SEPA-Verfahren erarbeitet. Mithilfe der Checkliste können die verantwortlichen Mitarbeiter leicht den Status der SEPA-Umstellung in ihrer Verwaltung prüfen. Die Checkliste für öffentliche Verwaltungen zur Umstellung auf die SEPA-Zahlverfahren kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo und Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Mitgliederbereich > Gemeindehaushaltsrecht > Zahlungsverkehr und Vollstreckung abgerufen werden.

Az.: IV/1 950-00

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