Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 262/2013 vom 23.04.2013

6. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“

Der 6. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“, der am 10.04.2013 in Düsseldorf stattgefunden hat, ist konstruktiv verlaufen und war mit über 30 Teilnehmern gut besucht. Im Rahmen der Sitzung referierte die Leiterin der Landeskartellbehörde, Gabriele Krater über die Auswirkungen aktueller kartell- und energierechtlicher Beschlüsse auf die Konzessionsvergabe für den Stromnetzbetrieb. Danach entspann sich unter Moderation von Beigeordnetem Rudolf Graaff eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehungen von praktischen Fragestellungen insbesondere mit Blick auf das Vorgehen bei der Suche eines strategischen Partners im Kontext mit einem transparenten und diskriminierungsfreien Konzessionierungsverfahren.

Im Hinblick auf das in fast allen Fällen langwierige und komplexe Konzessionierungsverfahren waren sich die Mitglieder des Erfahrungsaustauschs „Rekommunalisierung“ darüber einig, dass im Zuge der Novellierung des Energiewirtschaftsrechts die Rügeobliegenheit von unterlegenen Bewerbern mit Blick auf die Präklusionswirkung gesetzlich fixiert werden sollte.

Im Anschluss daran referierte Bürgermeister Uwe Töpfer, Marienheide, über den aktuellen Stand des Marienheider Verfahrens. Festzustellen sei, dass die RWE auf Zeit spiele und nunmehr der Entscheidungstermin vor dem Landgericht Dortmund auf den 04.07.2013 festgesetzt worden sei. Des Weiteren berichtete er über den positiven Ausgang der kommunalaufsichtlichen Prüfung der geplanten gesellschaftsrechtlichen Beteiligung seiner Gemeinde an einem Energieversorger. Die Genehmigung der Kommunalaufsicht sei von übergeordnetem Interesse, da sich die Gemeinde Marienheide in der Haushaltssicherung befindet.

Sodann ging Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen auf die Problematik des steuerlichen Querverbundes für Stadtwerke — Bad/BHKW ein. So sei bei Stadtwerken, die keine Stromsparte besitzen, bekannt geworden, dass die Prüfer der Großkonzern-Betriebsprüfungen zunehmend Zweifel daran haben, ob die beiden Betriebe „Bad/BHKW“ und „Stadtwerke“ zusammengefasst werden können. Sollte der steuerliche Querverbund entfallen, hätte dies katastrophale Folgen für die betroffenen Städte und Gemeinden. Da entsprechende Beratungen auf Bund/Länderebene anstehen, sei der Deutsche Städte- und Gemeindebund eingeschaltet worden.

Weitere Themen waren die EU-Konzessionsvergaberichtlinie und der Sachstand der Beteiligung der ostwestfälischen Städte und Gemeinden an der Netzgesellschaft E.ON Westfalen Weser. Insgesamt zeichnete sich die Sitzung durch angeregte Diskussionen aus, in denen praktische, rechtliche und betriebswirtschaftliche Fragestellungen rund um die „Rekommunalisierung“ erörtert wurden. 

Der 7. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“ findet am 6. November 2013 in der Geschäftsstelle statt. Die Präsentation von Frau Krater, die Verfügung der Bezirksregierung Köln in Sachen „Stille Beteiligung“ der Gemeinde Marienheide, die Antwort der Landesregierung von 26.03.2013 „Rekommunalisierung der Energieversorgung in OWL - wie beurteilt die Landesregierung die aktuellen Entwicklungen?“, der Sachstandsbericht zum Thema „Auswirkungen aktueller kartell- und energierechtlicher Beschlüsse auf die Konzessionsvergabe für den Stromnetzbetrieb in NRW-Kommunen“ des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vom 01.03.2013 ist für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Rekommunalisierung abrufbar.

Az.: II/3 811-00/1

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