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StGB NRW-Mitteilung 321/2005 vom 30.03.2005

58. Plenartagung des Ausschusses der Regionen

Am 23./24. Februar 2005 fand in Brüssel die 58. Plenartagung des Ausschusses der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften der Europäischen Union (Ausschuss der Regionen, AdR) statt. Neben den inhaltlichen Beratungen im Ausschuss der Regionen stand die Fortführung des Dialogs von EU-Kommissionspräsident Barroso mit den kommunalen Spitzenverbänden im Vordergrund der Veranstaltung.

Die politisch bedeutsamsten Stellungnahmen, die bei diesem Plenum des Ausschusses verhandelt wurden, betreffen die zukünftige EU-Strukturpolitik und deren Budgetausstattung, die Dienstleistungen von allgemeinem Interesse und öffentliche Beihilfen (Daseinsvorsorge), die europäische Politik zur Bekämpfung von Flutkatastrophen und nicht zuletzt die öffentliche Debatte über eine Verfassung für Europa.

Politische Schwerpunktthemen
Hinsichtlich des Themas Daseinsvorsorge und öffentliche Beihilfen in der Europäischen Union spricht sich der Ausschuss der Regionen abermals für eine europäische Rahmengesetzgebung in diesem Bereich aus. Der AdR-Delegierte des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Herr Ernst Walter Görisch, brachte einen Änderungsantrag zu dieser AdR-Stellungnahme ein, die darauf abzielt, das Recht der Kommunen auf Eigenproduktion der Dienste der Daseinsvorsorge zu unterstreichen und im EU-Kontext zu schützen. Zum Haushaltsvorschlag für die zukünftige EU-Struktur- und Kohäsionspolitik spricht sich der Ausschuss der Regionen dafür aus, dass der von der EU-Kommission vorgeschlagene EU-Haushalt auf der Basis von 1,14 Prozent des Bruttonationaleinkommens das Minimum der Finanzausstattung für eine erweiterte Europäische Union sei. „1,14 Prozent ist das Mindeste, was wir brauchen, um Zusammenhalt, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum in Europa zu sichern, die gemeinsamen Herausforderungen für die Verwirklichung der Lissabon-Ziele einer wissensbasierten Wirtschaft zu bewältigen und unser Gesellschaftsmodell aufrecht zu erhalten“, unterstrich der AdR-Berichterstatter Sir Albert Bore (SPE, Großbritannien) vor dem Plenum.

Dialog des EU-Kommissionspräsidenten mit den Kommunen
Im Rahmen der AdR-Plenartagung fand auch die Fortführung der Konsultation und des Dialogs von EU-Kommissionspräsident Barroso mit den Spitzen der kommunalen und regionalen Verbände statt. Im Rahmen des Konzeptes „Besser regieren in Europa“ hat sich die Europäische Kommission die Verbesserung des Dialogs und den Ausbau der Konsultation der kommunalen und regionalen Verbände in Europa auf die Fahnen geschrieben. In diesem Kontext findet auch jährlich mindestens einmal eine Aussprache des EU-Kommissionspräsidenten mit den Präsidenten der europäischen und nationalen Verbände der Kommunen und Regionen statt. Diese wurde nun im Kontext der AdR-Plenartagung durchgeführt, was nahe liegend ist, da der Ausschuss der Regionen zugleich die offizielle beratende Institution der Kommunen und Regionen bei der Europäischen Union ist. Kommissionspräsident Barroso, der sich gut zweieinhalb Stunden für die Aussprache mit den kommunalen und regionalen Verbandspräsidenten Zeit nahm, erläuterte das Arbeitsprogramm der Europäischen Kommission für das Jahr 2005 sowie die politischen Perspektiven der erweiterten EU. Die wichtigsten Themen, an denen die EU-Kommission zurzeit arbeitet, sind die Verhandlungen des EU-Haushalts für die Regional- und Strukturpolitik in der nächsten Förderperiode 2007-2013, die Weiterverfolgung der so genannten Lissabon-Strategie (mit dieser Strategie verfolgt die EU das Ziel, die dynamischste und stärkste Wirtschaftsregion der Welt zu werden) sowie die Ratifizierungsprozesse des EU-Verfassungsvertrages.

Erst kurz vor der AdR-Plenartagung hatte in Spanien ein Referendum zur EU-Verfassung stattgefunden, das mit einer Zustimmung von mehr als drei Viertel der abgegebenen Stimmen für den EU-Verfassungsvertrag endete. Der Ausgang dieses Referendums wurde allgemein als ermutigend für den europäischen Verfassungsprozess bewertet.

In den Redebeiträgen der Vertreter der Kommunen und Regionen gegenüber Kommissionspräsident Barroso wurde neben den genannten Prioritäten der EU auch die weitere Konkretisierung und Schärfung der Prinzipien der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit hervorgehoben. Die Repräsentanten der Städte und Gemeinden verdeutlichten, dass sie die im EU-Verfassungsentwurf enthaltenen Aussagen und Regelungen zur Stärkung der kommunalen Ebene in Europa in praktisches Leben ausgefüllt sehen wollen. Hierzu zähle auch eine effektive Gesetzesfolgenabschätzung auf der EU-Ebene.

Az.: I 05-03

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