Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 160/2002 vom 05.03.2002

40. Deutscher Verkehrsgerichtstag in Goslar

Vom 23. bis 25.1. d.J. fand in Goslar der 40. Deutsche Verkehrsgerichtstag statt. In den Arbeitskreisen wurden zusammengefaßt folgende Ergebnisse erzielt:

Arbeitskreis I

"Senioren im Straßenverkehr"

Der Arbeitskreis meint, daß Handlungsbedarf für den Gesetzgeber zur Anordnung regelmäßiger Sehtests nicht nachgewiesen ist. Der Anteil unfallbeteiligter Senioren rechtfertigt eine solche Forderung nicht. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Fahrerlaubnis erscheinen für alle Altergruppen ausreichend.

Arbeitskreis III

"Drogen im Straßenverkehr"

1. Der AK begrüßt die Einführung des § 24 a Abs. 2 StVG und der Fahrerlaubnisverordnung. Nach seiner Ansicht stellen diese Regelungen geeignete Instrumente zur Verbesserung der Verkehrssicherheit dar. Er regt an, die Anlage zu § 24 sachgerecht zu erweitern.

2. Der AK hält die Schaffung von Grenzwerten zur absoluten Fahruntüchtigkeit für erforderlich.

3. Der AK empfiehlt ferner die Schaffung eines Straftatbestands für die Ahndung des Mischkonsums verschiedener Drogen, auch des Konsums einer Droge mit Alkohol, wegen der damit verbundenen Gefährlichkeit aufgrund unvorhersehbarer Wirkung auf die Fahrtüchtigkeit.

Arbeitskreis V

"Unfallrisiko Lkw"

Der Arbeitskreis V "Unfallrisiko Lkw" hat einstimmig folgende Empfehlungen verabschiedet:

  • Ein generelles Überholverbot für Lkw auf Autobahnen - auch beschränkt auf Richtungsfahrbahnen mit zwei Fahrstreifen - wird abgelehnt. Es wird empfohlen, weitere örtlich und zeitlich beschränkte Überholverbote für Lkw (Zeichen 277) zu prüfen.

 

  • Den für die Ladungssicherung Verantwortlichen (Fahrer, Halter und Verlader) und den Überwachungsbehörden müssen praktikable Regeln an die Hand gegeben werden. Der Kenntnisstand aller Beteiligten muß nachhaltig verbessert werden.

 

  • Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich in der EG dafür einzusetzen, daß die Vereinfachung der Lenk- und Ruhezeitregelungen nicht zu Lasten der Lkw-Fahrer geht.
  • Sicherheitsrelevante Verkehrsverstöße (Verstöße gegen Mindestabstand und Höchstgeschwindigkeit, Überholen mit zu geringer Differenzgeschwindigkeit, mangelhafte Ladungssicherung und Überladung, Überschreiten der Fristen für Hauptuntersuchung und Sicherheitsprüfung) müssen stärker kontrolliert und angemessener, auch unter Einbeziehung des wirtschaftlichen Vorteils, geahndet werden.
  • Der Gesetzgeber wird aufgefordert, das Unfallrisiko wegen der hohen Geschwindigkeiten von "Kleintransporten"durch geeignete Mittel deutlich zu begrenzen.

Arbeitskreis VIII

"Perspektiven der Bahn"

  • Der Arbeitskreis begrüßt alle Bemühungen, größere Verkehrsanteile sowohl im Personen- wie im Güterverkehr auf die Schiene zu verlagern. Dazu muß die Schieneninfrastruktur modernisiert, eine gerechte Wegekostenanlastung bei allen Verkehrsträgern erreicht und der Wettbewerb auf der Schiene intensiviert werden. Der Arbeitskreis hält es in diesem Zusammenhang für nötig, auch die Voraussetzungen für eine verbesserte Verknüpfung der Schiene mit anderen Verkehrsträgern zu schaffen.
  • Der Arbeitskreis empfiehlt die serviceorientierte Reisekette (als Verbund aller Verkehrsmittel zur Erreichung des vom Fahrgast gewünschten Zieles) mit einem Fahrschein für die gesamte Fahrt als Modell der Zukunft. Bereits vorhandene Modelle zeigen, daß dies erfolgreich umsetzbar ist.

Sämtliche Entschließungen wurden einstimmig gefaßt.

Die Ergebnisse sind im vollen Wortlaut auch in der Neuen Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV), Heft 2/2002, Seite 77 f. abgedruckt.

Az.: III/1 640 - 85

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