Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 344/2010 vom 20.07.2010

4. Schulrechtsänderungsgesetz

Die Fraktion der SPD und die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Gesetzentwurf „Viertes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen“ in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 15/24).

Mit dem Gesetzentwurf sollen die verbindliche Grundschulempfehlung und die sog. Kopfnoten abgeschafft werden. Gleichzeitig soll die Drittelparität zur Teilhabe der Schülerinnen und Schüler in der Schulkonferenz wieder eingeführt werden. 

Schulträgerrelevant ist die optionale Einführung der Schuleinzugsbereiche. § 84 Abs. 1 des Schulgesetzes soll folgende Fassung erhalten: „Für jede öffentliche Schule kann der Schulträger durch Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schuleinzugsbereich bilden. Eine Schule kann die Aufnahme einer Schülerin oder eines Schülers ablehnen, wenn sie oder er nicht im Schuleinzugsbereich wohnt und keinen wichtigen Grund für den Besuch der Schule darlegt. § 46 Abs. 5 bleibt unberührt.“ 

Der Gesetzentwurf kann im Mitgliedsbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinformationen und Service/Fachgebiete/Schule, Kultur, Sport/Schule/Schulgesetz abgerufen werden.

Az.: IV/2 211-7

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