Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 59/2013 vom 03.12.2012

350 Millionen Euro KfW-Kredite für Kita-Ausbau

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die KfW Bankengruppe starten zum 1. Februar 2013 zwei neue Förderprogramme für den Ausbau von Kitas. Hierfür stehen in den Jahren 2013-2015 KfW-Kredite im Umfang von insgesamt 350 Millionen Euro für Kommunen und andere Träger von Kindertagesstätten zur Verfügung.

Die neuen KfW-Programme „IKK - Kita-Ausbau“ und „IKU - Kita-Ausbau“ sollen dazu beitragen, den ab 1. August 2013 geltenden Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder unter drei Jahren zu erfüllen. Zu den förderfähigen Investitionen gehören Neubau-, Umbau-, Umwandlungs-,
Sanierungs-, Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen und Ausstattungsinvestitionen. Auch der Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Schaffung von Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist förderfähig.

Beim Förderprogramm "IKK - Kita-Ausbau" erhalten Kommunen Kredite direkt bei der KfW. Für kommunale und gemeinnützige Unternehmen, natürliche Personen und andere Investoren, die als Träger der öffentlichen oder freien Jugendhilfe bzw. als Tagespflegepersonen in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege betraut sind, steht das Förderprogramm "IKU - Kita-Ausbau" über die Hausbank der Antragsteller zur Verfügung. Die Zinsen in beiden Programmen werden kurz vor Programmstart festgelegt.

Bereits heute schon können die Akteure in der Kinderbetreuung zur Finanzierung der geplanten Investitionen auf die bestehenden kommunalen und gewerblichen Förderprogramme der KfW zurückgreifen, wie z. B. auf die Programmfamilien "IKK - Investitionskredit Kommune", "IKU - Investitionskredit Kommunale Unternehmen" und "IKS - Investitionskredit Soziale Organisationen.

Detaillierte Informationen zu den neuen Förderprogrammen „IKK - Kita-Ausbau“ und „IKU - Kita-Ausbau“ finden sich im Internet unter www.kfw.de/inlandsfoerderung . (Quelle: DStGB-Aktuell vom 09.11.2012)

Az.: III/2 711-2

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