Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 26/2019 vom 11.12.2018

Energiesammelgesetz vom Bundestag beschlossen

Der Bundestag hat am 30.11.2018 das Energiesammelgesetz beschlossen. Das ursprünglich als „100-Tage-Gesetz“ konzipierte Artikelgesetz enthält Veränderungen an 20 Gesetzen und Verordnungen. Aus kommunaler Sicht besonders zu berücksichtigen ist die rückwirkende Umsetzung der beihilferechtlichen Einigung zum KWK-Eigenverbrauch.

  • Sonderausschreibungen: Das Gesetz sieht Sonderausschreibungen für Windkraft- und Photovoltaikanlagen in den Jahren 2019, 2020 und 2021 von insgesamt 4.000 Megawatt vor. Dies hatten die Koalitionsparteien schon grundsätzlich im Koalitionsvertrag vereinbart, aber mit dem Hinweis versehen, dass die Ausschreibungen mit dem Netzausbau synchronisiert werden müssen.

  • Kraft-Wärme-Kopplung: Im Bereich der KWK-Anlagen wurde zunächst das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz verlängert. Das Gesetz wurde bis 2025 verlängert, was für Anlagenbetreiber, die aktuell KWK-Anlagen planen, Investitionssicherheit schafft. Weiterhin wurde die wichtige beihilferechtliche Einigung zur Zahlung einer verringerten EEG-Umlage bei der Eigenstromverwendung für KWK-Anlagen unter 1 MW umgesetzt. Die ursprüngliche Regelung war zum 31.12.2017 ausgelaufen, was zu erheblichen Unsicherheiten geführt hatte.

  • Nachtkennzeichnung bei Windanlagen: Zur Steigerung der Akzeptanz von Windenergieanlagen wurde mit dem Energiesammelgesetz eine Regelung zur bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung von Windenergieanlagen geschaffen, die sowohl für Neu- als auch grundsätzlich für Bestandsanlagen gelten soll. Wichtig ist hier insbesondere, schnellstmöglich geeignete Systeme verfügbar zu machen, die sicherstellen, dass die Regelung schnellstmöglich umgesetzt werden kann.

  • Photovoltaik-Dachanlagen im Energiesammelgesetz: Die Neuregelungen sehen eine Absenkung der Förderung PV-Dachanlagen ab einer Leistung von 40 kW vor, um eine Überförderung auszuschließen. Die Vergütung wird stufenweise bis zum April 2019 auf 8,9 Cent/kWh gesenkt. Derzeit beträgt die Vergütung noch rund 10 Cent/kWh.

Eine Absenkung der Förderung aufgrund der gesunkenen Preise für Solarmodule erscheint zwar durchaus verträglich, aber hier gilt es genau zu beobachten, ob die Absenkung nicht dazu führt, dass Mieterstrommodelle unattraktiv werden und nicht mehr wirtschaftlich betrieben werden können. Gerade um die Energiewende auch in die Städte zu bringen, ist es erforderlich, dass die Nutzung der Dachflächen in den Städten wirtschaftlich möglich ist.

Az.: 28.6.9-011/001 we

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