Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 227/2024 vom 07.03.2024

26,2 Prozent weniger Baugenehmigungen für Wohnungen im Jahr 2023 in NRW

Im Jahr 2023 haben die nordrhein-westfälischen Bauämter Baugenehmigungen für 43.603 neue Wohnungen erteilt. Das waren 15.496 oder 26,2 Prozent weniger als im Jahr 2022 (damals: 59.099 Wohnungen). Dies ist der niedrigste Wert seit 2012 (damals: 39.989 Wohnungen). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anhand vorläufiger Ergebnisse mitteilt, sank die Zahl der genehmigten Wohnungen in neu zu errichtenden Gebäuden um 29,3 Prozent auf 36.206 – die Zahl der durch Baumaßnahmen an bereits bestehenden Gebäuden entstehenden Wohnungen sank um 5,9 Prozent auf 7.397.

Bei der Zahl der Wohnungsbaugenehmigungen ist für alle Wohngebäudekategorien in NRW ein zweistelliger Rückgang zu verzeichnen: So sank die Zahl der Baugenehmigungen für neu zu

errichtende Einfamilienhäuser um 39,9 Prozent auf 6.670, bei den Zweifamilienhäusern war ein Rückgang um 46,7 Prozent auf 2.026 Wohnungen zu verzeichnen und die Zahl der neuen Wohnungen in Mehrfamilienhäusern (ohne Wohnheime) sank im Jahr 2023 um 27,7 Prozent auf 24.793.

Darüber hinaus wurden im Jahr 2023 Baugenehmigungen in NRW für 2.077 Wohnungen in Wohnheimen (2022: 808) sowie für 640 Wohnungen in Nichtwohngebäuden (gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen) erteilt (2022: 1.230). Von den 7.397 neuen Wohnungen, die durch Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden entstehen sollen, sind 6.937 in Wohngebäuden geplant und 460 in Nichtwohngebäuden.

IT.NRW erhebt und veröffentlicht als Statistisches Landesamt zuverlässige und objektive Daten für das Bundesland Nordrhein-Westfalen für mehr als 300 Statistiken auf gesetzlicher Grundlage. Dies ist dank der zuverlässigen Meldungen der Befragten möglich, die damit einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft leisten.

Zusätzliche Tabellen und Informationsgrafiken zu der Erhebung finden Sie auf der Website von IT.NRW unter folgendem Link:
https://www.it.nrw/de/nrw-weniger-baugenehmigungen-fuer-wohnungen-2023

Az.: 20.4.1.2-001/002 gr

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