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StGB NRW-Mitteilung 563/1998 vom 20.10.1998

25. Sitzung des EU-Ausschusses der Regionen

Am 16./17. September 1998 fand die 25. Plenarsitzung des Ausschusses der regionalen und kommunalen Gebietskörperschaften (Ausschuß der Regionen / AdR) in Brüssel statt. Dabei wurden die nachfolgenden Stellungnahmen verabschiedet:

- Vorschlag für eine Verordnung (EG) des Rates mit allgemeinen Bestimmungen zu den Strukturfonds, CdR 167/98, Berichterstatter: Herr Behrendt (D) und Herr Fraga Iribarne (E)

- "Mitteilung der Kommission: Das öffentliche Auftragswesen in der Europäischen Union", CdR 108/98, Berichterstatterin: Frau Lund (DK) und Frau Birath-Lindvall (S)

- Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Entscheidung Nr. 1692/96/EG bezüglich Seehäfen, Binnenhäfen und intermodale Terminals sowie Vorhaben Nr. 8 im Anhang III, CdR 101/98, Berichterstatter: Herr Sauwens (B)

- Vorschlag für eine Entscheidung des Europäischen Parlaments und des Rates über die koordinierte Einführung der Drahtlos- und Mobilkommunikation (UMTS) in der Gemeinschaft, CdR 159/98, Berichterstatter: Herr Nordström (S)

- Grünbuch zur Konvergenz der Branchen Telekommunikation, Medien und Informationstechnologie und ihren ordnungspolitischen Auswirkungen - Ein Schritt in Richtung Informationsgesellschaft, CdR 149/98, Berichterstatter: Herr Koivisto (FIN) und Herr NASH (IRL)

- Die Bedeutung der EU-internen Tax-free-Regelung für die Regionen, CdR 109/98, Berichterstatter: Frau McCarthey-Fry (UK) und Herr Cummins (IRL)

Im Mittelpunkt der Beratungen stand die Verabschiedung des Stellungnahmeentwurfs der Herren Dr. Behrendt und Fraga Iribarne zur Reform der Strukturfonds. Im Unterschied zu den bisherigen Stellungnahmen des Ausschusses zu dieser Thematik handelte es sich diesmal um eine obligatorische Befassung, d.h. der AdR muß vom Rat und Kommission offiziell angehört werden- Aus diesem Grunde lag den Berichterstattern an einer frühzeitigen Beschlußfassung im AdR, damit die Haltung des Ausschusses bei den Beratungen der anderen Institutionen, darunter auch das Europäische Parlament, noch ausreichend Berücksichtigung finden kann. Die Abstimmung über die 150 Änderungsanträge, die der Plenarversammlung vorlagen, erstreckte sich fast über einen gesamten Sitzungstag - ein Indiz für die Brisanz der Materie. Im großen und ganzen konnten sich die Berichterstatter jedoch mit ihren Positionen durchsetzen, so daß sich zumindest aus ihrer Sicht der Aufwand gelohnt hat.

Als Gäste sprachen die Regionalkommissarin Monika Wulf-Mathies sowie der Präsident des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments, Detlev Samland. Frau Wulf-Mathies lobte in ihrer Rede das Bekenntnis des AdR zum solidarischen Charakter der Strukturfonds. Demgegenüber erweckten einige Mitgliedstaaten im Rat den Eindruck, "als ginge es vor allem um einen Mechanismus zum Finanzausgleich zwischen armen und reichen Ländern". Die Kommission bemühte sich in ihren Vorschlägen darum, sowohl der Einhaltung der Haushaltsdisziplin als auch der Konzentration der Mittel auf die bedürftigsten Regionen Rechnung zu tragen. Dies, so die Kommissarin, gleiche der Quadratur des Kreises. Als Schwerpunkte der Kommission für die Reform der Strukturfonds bezeichnete sie die Vereinfachung der Verfahren, die Dezentralisierung der Verwaltung sowie die effizientere Verwendung der Fördermittel-. Ziel sei eine bessere Verankerung der Regionalpolitik vor Ort.

Der Präsident des Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments erläuterte den Delegierten das Haushaltsverfahren der EU. Anhand von Graphiken zeigte er, daß das Ausgabenvolumen der Gemeinschaft bzw. Union von 21,2 Mio. ECU in 1960 auf nunmehr 84,73 Mrd ECU (1998) angewachsen sei. Davon entfielen 86 % auf Subventionen vor allem zugunsten der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP), deren Anteil am Gesamthaushalt z. Zt. bei 47 % liege. Als grundsätzliches Problem bezeichnete Samland die ständig wachsende Differenz zwischen der maximalen Ausgabenobergrenze der EU, die 1,27 % des gemeinschaftlichen Bruttoinlandsproduktes beträgt, und den tatsächlichen Ausgaben, die sich momentan bei 1,09 % des Gemeinschafts BIP bewegten. Dies hänge zum einen damit zusammen, daß für die Agrarpolitik aufgrund frühzeitiger Mittelanmelungen regelmäßig zu hohe Ansätze getätigt würden. Zum anderen handele es sich bei den Strukturfonds im Unterschied zu allen sonstigen Ausgaben um eine verpflichtende Ausgabenkategorie, so daß Mittelübertragungen auf andere Politikbereiche bislang nicht möglich seien. Aus diesem Grund sprach sich der EU-Haushaltsexperte für mehr Flexibilität zwischen den verschiedenen Haushaltsposten aus. Demgegenüber lehnte er eine Rückübertragung nicht abgerufener Strukturfondsgelder auf die Mitgliedsstaaten kategorisch ab.

Az.: I/1 05.03

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