Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 600/2017 vom 20.09.2017

2,5 Prozent mehr Wohnungen in NRW seit 2010

Ende 2016 gab es in Nordrhein-Westfalen 8,93 Millionen Wohnungen (einschließlich Wohnungen in Wohnheimen). Damit wohnten rein rechnerisch jeweils zwei Personen in einer Wohnung. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) als amtliche Statistikstelle des Landes anhand von Ergebnissen der Fortschreibung des Gebäude- und Wohnungsbestandes mitteilt, war die Zahl der Wohnungen um 0,5 Prozent höher als ein Jahr zuvor und um 2,5 Prozent höher als Ende 2010.

Den stärksten Anstieg der Wohnungszahlen aller 396 Städte und Gemeinden des Landes gegenüber 2010 ermittelten die Statistiker für die Stadt Wassenberg (+11,3 Prozent) sowie für Wettringen (+10,2 Prozent) und Niederkrüchten (+9,8 Prozent). Rückgänge verzeichneten die Städte Altena (-1,5 Prozent) und Bergneustadt (-1,2 Prozent) sowie die Gemeinde Inden (-0,6 Prozent).

Im Durchschnitt war jede Wohnung 90,3 Quadratmeter groß. Jeder Einwohnerin bzw. jedem Einwohner in NRW standen durchschnittlich 45,1 Quadratmeter Wohnfläche zur Verfügung; 0,2 Quadratmeter mehr als vor einem Jahr. Rein rechnerisch hatte jede Wohnung 4,3 Zimmer (einschließlich Küchen). Knapp die Hälfte der Wohnungen hatte drei (23,5 Prozent) oder vier (26,1 Prozent) Räume. 37,3 Prozent aller Wohnungen verfügten über fünf oder mehr Räume. 10,1 Prozent waren Zweiraum- und 3,1 Prozent Einraumwohnungen.

Die rein rechnerisch größten Wohnungen des Landes gab es Ende 2016 in Stemwede (129,9 Quadratmeter), Selfkant (126,8 Quadratmeter) und Hille (126,6 Quadratmeter). In Gelsenkirchen (74,9 Quadratmeter), Duisburg (75,7 Quadratmeter) und Düsseldorf (76,1 Quadratmeter) waren die Wohnungen im Schnitt am kleinsten. Wie die Statistiker mitteilen, handelt es sich bei den vorgelegten Daten um Fortschreibungsergebnisse auf Basis der im Rahmen des Zensus 2011 durchgeführten Gebäude- und Wohnungszählung.

Kartogramme zur Veränderung der Wohngebäudezahl gibt es bei IT.NRW im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2017/pdf/263_17k.pdf . Dort finden sich auch detaillierte Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise.

Az.: 20.4.1.2-001/002 os

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