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StGB NRW-Mitteilung 147/2019 vom 25.03.2019

450 Straftäter wegen Gewalt an Kindern verurteilt

2017 wurden in Nordrhein-Westfalen 450 Straftäter rechtskräftig verurteilt, denen insgesamt 648 Kinder (unter 14 Jahren) zum Opfer gefallen waren.

Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Tages der Kriminalitätsopfer (22. März 2019) mitteilt, waren das 5,4 Prozent mehr misshandelte bzw. missbrauchte Kinder als ein Jahr zuvor.

567 Kinder (87,5 Prozent) waren Opfer eines sexuellen Missbrauchs oder einer sexuellen Nötigung durch 380 Straftäter geworden, die im Jahr 2017 in Nordrhein-Westfalen rechtskräftig verurteilt wurden. Darunter waren 163 Kinder, die von schweren Fällen des sexuellen Missbrauchs, der Nötigung oder von einer Vergewaltigung betroffen waren. 61 der aufgrund dieser Straftaten Verurteilten waren Jugendliche, fünf davon waren Mädchen.

Zu welchem Zeitpunkt sich eine Tat ereignet hat, die der jeweiligen Verurteilung vorausging, lässt sich aus den Daten nicht ermitteln, da Tatzeitpunkt und Strafprozess nicht unbedingt im gleichen Jahr stattfanden. Die betrachteten Delikte, bei denen Kinder die Opfer waren, umfassen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (StGB §§ 176 bis 178), gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit (StGB §§ 211 bis 227) sowie gegen die persönliche Freiheit (StGB §§ 235 bis 239). Andere Gewaltdelikte, wie zum Beispiel Raub, wurden hier nicht berücksichtigt. (Quelle: IT.NRW)

Az.: 35.0.1-005/001

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