Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 400/2022 vom 29.06.2022

2. Sonderveranstaltung zum OVG-NRW-Urteil vom 17.05.2022

Die Kommunal Agentur NRW veranstaltet am 01.09.2022 eine 2. Sonderveranstaltung zu dem Urteil des OVG NRW vom 17.05.2022 (Az. 9 A 1019/20). Eine 1. Online-Sonderveranstaltung hatte bereits am 23.06.2022 mit 268 Teilnehmenden stattgefunden.

Am Donnerstag, den 01.09.2022 wird nunmehr in der Zeit von 9.30 Uhr bis 11.30 Uhr eine weitere 2. Online-Veranstaltung zur kalkulatorischen Abschreibung und kalkulatorischen Verzinsung auf der Grundlage des Urteils des OVG NRW vom 17.05.2022 durchgeführt werden. Die Veranstaltung ist für Städte und Gemeinden kostenlos, wenn diese eine Beratungsvereinbarung über die Abwasserbeseitigung mit der Kommunal Agentur NRW abgeschlossen haben. Bei 354 von 396 Städten und Gemeinden ist dieses zurzeit der Fall. Städte und Gemeinden ohne Beratungsvereinbarung müssen einen Teilnahmebeitrag von 250,- Euro zzgl. Umsatzsteuer entrichten. Eine Anmeldung kann über die Internetseite der Kommunal Agentur NRW erfolgen (www.kommunalagentur.nrw), sobald dort die Veranstaltung am 01.09.2022 unter der Rubrik „Aktuelles und Termine/Veranstaltungen“ eingestellt worden ist.

Az.: 24.1.2.1 qu

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