Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 395/2006 vom 18.05.2006

2. Modellversuch "Befreiung von Vorschriften der VOB/A 1. Abschnitt"

Am 31.12.2005 ist der 2. Modellversuch „Befreiung von Vorschriften der VOB/A 1. Abschnitt“ ausgelaufen. An diesem Versuch beteiligten sich 16 Kommunen und ein Kreis. Gegenstand des Versuches war die Befreiung von bestimmten Verfahrensvorschriften der VOB/A. Neben der Möglichkeit, von Bewerbungsfristen, Angebotsfristen, Zuschlagsfristen und Ausführungsfristen abzuweichen, war außerdem die Nachverhandlung über Preise, Qualität und Qualitätsvarianten sowie über technische Ausführungen zugelassen. Der Modellversuch wurde vom Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung in Speyer begleitet und evaluiert. Das Institut kommt u.a. zu folgenden Ergebnissen:

1. Der Schwerpunkt des Modellversuchs lag in der Befreiung vom Nachverhandlungsverbot. In 93,7 % der Modellverfahren wurden Nachverhandlungen durchgeführt. Dabei wurde in erster Linie über Preise verhandelt. Andere Aspekte als Preise (Qualität und Qualitätsvarianten, technische Ausführung, Einhaltung von Fristen) waren hingegen von untergeordneter Bedeutung.

2. In den Nachverhandlungen konnte insgesamt ein Preisnachlass in Höhe von etwa 3,5 Mio. Euro erzielt werden. Bezogen auf die abgerechneten Modellverfahren bedeutete dies eine Einsparung von insgesamt 3,13 %. Andererseits waren in den abgerechneten Modellverfahren Nachträge in Höhe von durchschnittlich 2,49 % zu verzeichnen. Diese Nachträge lagen damit um 1,47 % über den Nachträgen in den echten Vergleichsverfahren. Bei Betrachtung des arithmetischen Mittelwertes der prozentualen Entwicklung beträgt die effektive Einsparung in den abgerechneten Modellverfahren letztlich durchschnittlich 1,66 %.

3. Der Modellversuch führte zu einer Verlängerung der Dauer des Vergabeverfahrens und zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes, was jeweils insbesondere auf das Führen von Nachverhandlungen zurückzuführen war.

4. In 95 % der Modellverfahren wurde von den Auftraggebern angenommen, dass der Modellversuch keine Auswirkungen auf die Qualität der Baumaßnahme hatte. Baumängel traten in den Modellverfahren ebenso häufig auf wie in herkömmlichen VOB-Verfahren.

5. Die Bieterseite stand dem Modellversuch überwiegend skeptisch gegenüber, insbesondere wegen der Befreiung vom Nachverhandlungsverbot. Besonders kritisiert wurde von seiten der Bieter der Wegfall des klassischen Subsumissionstermins. Die Akzeptanz bei den Bietern hatte sich im Laufe des Modellversuchs jedoch leicht verbessert.

Der Bericht des Forschungsinstituts für öffentliche Verwaltung steht in unserem Intranet unter der Rubrik Fachinformationen und Service, Fachgebiet Bauen und Vergabe, zur Verfügung.

Az.: II 608 - 00

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search