Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 440/2008 vom 24.06.2008

2. Klimaschutzpaket der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 18.06.2008 den zweiten Teil des Klimapakets (vgl. auch unsere Mitteilungsnotiz vom 17.06.2008, lfd. Nr. 372) beschlossen. Eine kommunale Forderung findet sich in dem am 18.06.2008 vom Bundeskabinett beschlossenen Energie- und Klimapaket zumindest teilweise wieder: Der Ausbau der Stromnetze durch Erdkabel statt Freileitungen. Geplant ist ebenfalls ein Energieleitungsausbaugesetz, in dem es auch um die Beschleunigung des Höchstspannungsnetzausbaus geht.

Hintergrund:

Bereits im Jahr 2006 hat die kommunale Seite das im Koalitionsvertrag vom 11.11.2005 skizzierte Ziel der Bundesregierung unterstützt, einen ökologisch und ökonomisch vernünftigen Ausbau erneuerbarer Energien als ein wichtiges Element der zukünftigen Klimaschutz- und Energiepolitik in Deutschland weiter voran zu treiben. Die Erneuerung alter Windanlagen (Repowering) und die Off-Shore-Windstromerzeugung sollen nach den Zielen der Bundesregierung im Mittelpunkt der Aktivitäten stehen. Hierzu sollen die Rahmenbedingungen (insbesondere Ausbau der Stromnetze) verbessert werden.

Ein auch die Kommunen betreffendes Kernproblem des beabsichtigten Ausbaus der Windkraft sowohl auf See als auch auf Land ist jedoch, dass das derzeit vorhandene Stromnetz in Deutschland nicht dafür ausgelegt ist, die nach einem Ausbau anfallenden Strommengen von der Nord- beziehungsweise Ostsee sowie den Küstenregionen in das Landesinnere zu schaffen. So wird durch notwendige Netzneubaumaßnahmen bis zum Jahr 2015 das bereits bestehende Höchstspannungsnetz um ca. 850 km erweitert werden müssen. Dies entspricht einem Anteil von 5 % bezogen auf bereits vorhandene Höchstspannungstrassen. Zusätzlich müssen weitere 380-kV-Doppelleitungen gebaut werden, um den Windstrom transportieren zu können. Ca. 30 km bestehende Trassen sind nach jetzigem Planungsstand zudem zu verstärken.

Nach kommunaler Auffassung wird insbesondere bei jeder Neubautrasse vor Ort in den räumlich von einem Neubau betroffenen Gemeinden in Zukunft immer mehr die Diskussion im Mittelpunkt stehen, ob die erforderliche 380-kV-Leitung als Freileitung oder unterirdisch verlegt werden sollte. Für viele Bürgerinnen und Bürger werden gesundheitliche Aspekte, wie die Frage der Belastung durch elektromagnetische Felder, aber auch - ähnlich wie bei den Windenergiemasten selbst - die Frage nach der Zerstörung des Landschaftsbildes in den Vordergrund rücken.

So haben in unterschiedlichen Regionen, beispielsweise in der Weser-Ems-Region, konkrete Planungen neuer Höchstleistungstrassen bereits heute zu einer erheblichen Verunsicherung und Protesten der Bürger und in der Folge auch der Gemeinden und der Landkreise geführt.

Ausblick:

Der zügige Ausbau des Anteils erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung, der verstärkte grenzüberschreitende Stromhandel und neue konventionelle Kraftwerke machen den raschen Ausbau des Höchstspannungs-Übertragungsnetzes in Deutschland dringend erforderlich.

Mit dem Energieleitungsausbaugesetz wird die energiewirtschaftliche Notwendigkeit der vordringlichen Leitungsbauvorhaben verbindlich festgestellt. Das "ob" eines Vorhabens ist damit den Planungs- und Genehmigungsbehörden vorgegeben. Es kann vor Ort nicht mehr in Frage gestellt werden, da die Projekte als energiewirtschaftlich notwendig festgelegt werden. Ferner wird der Rechtsweg für die vordringlichen Vorhaben auf eine Instanz verkürzt. Auch soll der Einsatz von Erdkabeln im eng vermaschten deutschen Höchstspannungs-Übertragungsnetz im Rahmen von vier Pilotprojekten ermöglicht werden: Pilotprojekte: Wahle (Niedersachsen)-Mecklar (Hessen), Ganderkesee (Niedersachsen) - St. Hülfe (Niedersachsen), Diele (Niedersachsen) - Niederrhein (NRW) sowie von Altenfeld (Thüringen) - Redwitz (Bayern). Eine Verkabelung ist hierbei möglich, wenn bestimmte Mindestabstände zur Wohnbebauung unterschritten werden. Zusätzlich kann beim letztgenannten Projekt im Thüringer Wald die Querung des Rennsteigs verkabelt werden.

Bei allen Pilotprojekten ist die Verkabelung jedoch nur auf technisch und wirtschaftlich effizienten Teilabschnitten zulässig. Damit soll ein ständiges „Auf“ und „Ab“ zwischen Freileitung und Erdkabel vermieden werden. Mit dem Gesetz werden auch darüber hinaus gehende Landesregelungen ersetzt. Damit ist Klarheit für alle Strecken bundesweit geschaffen und ein Flickenteppich an Länderregelungen vermieden.

Ferner erfolgen Änderungen im Energiewirtschaftsgesetz. Insbesondere wird für die Anbindungsleitungen von Offshore-Anlagen ein Planfeststellungsverfahren eingeführt. Es ersetzt die bisherigen Einzelgenehmigungen.

Zum Thema Hochspannungsgleichstromübertragung (HGÜ): Die nicht geringen Kosten von HGÜ-Ferntransportleitungen dürfen auf die Netzentgelte umgelegt werden, wenn sich eines Tages etwaige Pilotprojekte als „wirtschaftlich vertretbar“ erweisen. Ob und wann es zu solchen HGÜ-Pilotprojekten kommt, wird insbesondere von den Ergebnissen der dena-Netzstudie II abhängen, die frühestens Ende 2009 / Anfang 2010 erwartet wird.

Das BMWi geht davon aus, dass im Rahmen der Erdkabel-Pilotprojekte ca. 250 km von 500 km Leitungen verkabelt werden. (Gesamtlänge der 4 Pilotstrecken: 500 km; hiervon werden bei Anwendung der Abstandskriterien ca.250 km verkabelt).Insgesamt führe dies zu Mehrkosten von weniger als 1 € pro Jahr pro Privathaushalt. Diese Mehrkosten sollen bundesweit auf die Verbraucher umgelegt werden.

Az.: IV/3 811-16

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