Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 72/1999 vom 05.02.1999

2. EuroEinführungsgesetz beschlossen

Die Bundesregierung hat am 18. November den Entwurf eines Gesetzes zur Öffnung der Sozial- und Steuerverwaltung für den Euro (Zweites Euro-Einführungsgesetz) beschlossen. Dieses Gesetz schafft Rechtssicherheit und -klarheit für die Unternehmen und die Sozialversicherungsträger. Praktische Auswirkungen hat das Gesetz für die Unternehmen, die schon in der Übergangszeit zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ihre Lohn- und Gehaltsabrechnung auf den Euro umstellen möchten.

Für Unternehmen ist es bis Ende 2001 weiterhin möglich, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Deutscher Mark zu führen. Das Gesetz eröffnet aber die Möglichkeit, die Lohn- und Gehaltsabrechnung in Euro zu führen.

Einer vom Presse- und Informationsamt der Bundesregierung veröffentlichten Mitteilung zufolge werden folgende Regelungen getroffen:

1. Das Gesetz legt fest, wie die Werte für die Sozialversicherung umzurechnen sind. Die D-Mark-Beträge sind jeweils mit dem zum 1. Januar 1999 festgelegten Euro-Umrechnungskurs mit fünf Stellen nach dem Komma umzurechnen. Es darf nicht auf- oder abgerundet werden um Abweichungen von den Werten in Deutscher Mark zu vermeiden. Die Bezugsgröße ist immer der Euro-Jahreswert.

2. Die Unternehmen, die auf den Euro umstellen, müssen dann alle Meldungen und Beitragsnachweise gegenüber den Sozialversicherungsträgern in dieser Währung vornehmen. Rückrechnungen in Deutsche Mark oder geteilte Verfahren, z.B. die Berechnungen in DM-Meldungen in Euro vorzunehmen, sind nicht zulässig.

3. Unternehmen, die innerhalb eines Jahres auf den Euro umstellen, müssen außerdem ihre Beschäftigten ab- und anmelden, um den Wechsel der Währungseinheit eindeutig zu kennzeichnen. Generell gilt, daß alle Berechnungen und Meldungen immer in der Währungseinheit durchzuführen sind, die zu diesem Zeitpunkt in der Lohn- und Gehaltsabrechnung verwendet wird. Dies wird relevant bei Nachzahlungen und insbesondere bei Einmalzahlungen.

4. Die Sozialversicherungsträger selber werden bis zum 31.12. 2001 ihre Haushalte in Deutscher Mark führen. Aus diesem Grund müssen die Unternehmen damit rechnen, auch weiterhin Beitragsbescheide in D-Mark zu erhalten. Diese können aber problemlos in die Euro-Abrechnung übernommen und in Euro gezahlt werden. Die Leistungstabellen der Bundesanstalt für Arbeit werden weiterhin in D-Mark ausgewiesen.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Betrieben, die den Euro in der Lohn- und Gehaltsabrechnung einführen, werden ab dann ihre Lohnabrechnungen und ihre Lohnzahlungen in Euro erhalten. Damit sind keine materielle Einbußen verbunden, da eine pfennig- bzw. centgenaue Umrechnung gesichert ist.

Az.: IV/1 960-00/1

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