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StGB NRW-Mitteilung 354/2019 vom 20.08.2019

14 EU Staaten einigen sich auf grundsätzliche Flüchtlingsverteilung

Bei einem EU-Gipfel in Paris haben sich 14 Staaten grundsätzlich auf einen provisorischen Verteilmechanismus für Flüchtlinge geeinigt, die größtenteils über die Mittelmeerroute nach Europa kommen. Notwendig bleibt allerdings weiterhin eine Einigung über eine einheitliche europäische Asylpolitik.

Bei dem Gipfel der Innen- und Außenminister der EU-Staaten haben sich 14 Staaten grundsätzlich zur Aufnahme von aus Seenot geretteten Flüchtlingen bereit erklärt. Dabei haben Frankreich, Deutschland, Finnland, Luxemburg, Portugal, Litauen, Kroatien und Irland sich auch formal zur Aufnahme von Flüchtlingen bereit erklärt. Die EU-Staaten wollen nun bis zum Gipfeltreffen in Malta in mehreren Arbeitstreffen die rechtlichen Grundlagen für die Umsetzung der Einigung erarbeiten.

Die Regierungen von Italien und Malta haben die Einigung abgelehnt. Sie fordern zum einen, dass nicht nur ein Verteilmechanismus für aus Seenot gerettete Flüchtlinge ausgehandelt wird, sondern auch für diejenigen, die ohne Hilfe eines Rettungsschiffes an den Küsten der beiden Länder anlanden. Weiterhin müssten auch andere Mittelmeerstaaten, wie Frankreich, ihre Häfen für Flüchtlinge und Rettungsschiffe öffnen. Darüber hinaus kritisieren die Regierungen von Malta und Italien, dass die EU nicht genug gegen Schlepperbanden vorgehe.

Reform der gemeinsamen Asylpolitik nicht in Sicht
Eine notwendige Reform der gemeinsamen Europäischen Asylpolitik ist weiterhin nicht in Sicht. Es gibt zwar Einigungen unter anderem bei der Reform der Rückführungsrichtlinie, aber keine Bewegung bei einer Reform des Dublin-Systems und der Frage, wie Flüchtlinge innerhalb der EU verteilt werden. Grundsätzlich ist der Staat für das Asylverfahren verantwortlich, in dem Flüchtlinge die Europäische Union betreten. Dieser EU-Staat ist auch für den Asylantrag zuständig. Dieses Verfahren soll sicherstellen, dass jeder Asylantrag nur von einem Mitgliedsstaat inhaltlich geprüft wird.

Einschätzung des DStGB
Die Einigung über einen provisorischen Verteilmechanismus ist grundsätzlich zu begrüßen. Notwendig ist allerdings eine langfristige Lösung, die dringend notwendige humanitäre Seenotrettung mit einer konsequenten Asylpolitik verbindet, die ausdrücklich die Rückführung von nicht asylberechtigten Personen einschließt. Klar muss auch sein, dass es faktisch Grenzen der Aufnahmefähigkeit für EU-Staaten und auch Kommunen gibt, da sonst weder eine humanitäre Unterbringung noch eine gelingende Integration möglich sind. Eine Reform der gemeinsamen Asylpolitik muss mehrere Punkte enthalten. Es braucht verbindliche Quotenregelungen zur Verteilung von Flüchtlingen und eine Überarbeitung des Dublin-Verfahrens, damit es nicht zu Überforderungen einzelner Staaten kommt. Weiterhin braucht es gemeinsame Standards bei den Asylverfahren in den EU-Staaten. Dadurch würde es auch ermöglicht, gemeinsame „Hotspots“ entlang der EU-Außengrenze zu schaffen, die eine bessere Erstaufnahme von asylsuchenden Personen ermöglichen und von denen diejenigen ohne Aussicht auf Asyl direkt zurückgeführt werden können. Damit kann nicht nur die Zuwanderung gesteuert, sondern auch die Außengrenze der EU effektiver geschützt werden. Die Grenzschutzorganisation Frontex muss darüber hinaus von den Mitgliedsstaaten die notwendigen Ressourcen für einen effektiven Grenzschutz erhalten, damit auch Schlepperbanden wirksam bekämpft werden können. Weiterhin sind mehr Rückführungsabkommen mit Drittstaaten notwendig, um Nicht-Aufenthaltsberechtige schnell und konsequent abschieben zu können.

Quelle: DStGB Aktuell 3019 vom 26.07.2019

Az.: 16.1.6-001

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