Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 429/2016 vom 09.06.2016

13. Sitzung des Stabilitätsrates am 8. Juni 2016

Wie mit Pressemitteilung vom selben Tage berichtet, ist der Stabilitätsrat am 8. Juni 2016 unter dem Vorsitz des Finanzministers des Landes Nordrhein-Westfalen Dr. Walter-Borjans als Vorsitzendem der Finanzministerkonferenz und des Bundesfinanzministers Dr. Schäuble in Berlin zu seiner 13. Sitzung zusammengetreten.

Wie weiter mitgeteilt wird, wachse die deutsche Wirtschaft solide und verstetige die Finanzpolitik ihre Konsolidierungserfolge. Der gesamtstaatliche Haushalt von Bund, Ländern, Kommunen und Sozialversicherungen habe mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts abgeschlossen, strukturell habe er bei 0,8 Prozent gelegen. Trotz der zusätzlichen flüchtlingsinduzierten Ausgaben werde die gesetzliche Obergrenze des gesamtstaatlichen Finanzierungsdefizits im Projektionszeitraum bis 2020 eingehalten. Der Beirat bestätige dieses Ergebnis und sehe einen Sicherheitsabstand. Entgegen der Projektion des Bundes gingen die Länder mit Blick auf die flüchtlingsbedingten Ausgaben in ihrer Projektion der Entwicklung der Länderhaushalte bis zum Jahre 2019 indes von einem durchgehend negativen Finanzierungssaldo aus.

Darüber hinaus hat der Stabilitätsrat festgestellt, dass die Länder Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein im Jahr 2015 ihren Konsolidierungsverpflichtungen nachgekommen seien und damit die Voraussetzungen für die Auszahlung der Konsolidierungshilfen erfüllten, die sie in die Lage versetzen sollen, ab 2020 die Vorgaben der Schuldenbremse einzuhalten. Die Länder Berlin, Bremen, Saarland und Schleswig-Holstein, die sich im Sanierungsverfahren für ihre Haushalte befinden, hätten zudem ihre Sanierungsberichte vorgelegt und darin den Umsetzungsstand und die erzielten Auswirkungen der beschlossenen Sanierungsmaßnahmen zur Zurückführung der jährlichen Nettokreditaufnahme dargestellt.
Die vollständige Pressemitteilung sowie die Beschlüsse und die Beratungsunterlagen werden im Internet veröffentlicht unter www.stabilitaetsrat.de .

Az.: 41.5.1 mu

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