Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 28/1998 vom

110: Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft

Am 13.11.1997 fand im Rathaus der Gemeinde Engelskirchen auf Einladung von Herrn Bürgermeister Oberbüscher die 110. Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft in Engelskirchen unter der Leitung des Vorsitzenden, Herrn Stadtdirektor Feller, Erkelenz, statt.

Nach einer kurzen Begrüßung durch Bürgermeister Oberbüscher, welcher die Sitzungsteilnehmer über Struktur und Entwicklung der Gemeinde Engelskirchen informierte, wobei er auch auf die haushaltswirtschaftliche Probleme der Städte und Gemeinden des Oberbergischen Kreises einging, referierte zunächst der Technische Geschäftsführer der Stromversorgung Aggertal GmbH, Herr Klaus Engelbertz, zu dem Thema "Stromversorgung Aggertal: Ein regionaler Energieversorger vor den Herausforderungen des Wettbewerbs". Herr Engelbertz stellte zunächst die Unternehmensstruktur und die Geschäftsphilosophie der Stromversorgung Aggertal GmbH vor. Es handelt sich hierbei um einen regionalen Energieversorger, an dem neben der RWE AG und der GEW AG die Städte Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl und Overath sowie die Gemeinde Engelskirchen als Gesellschafter beteiligt sind. Auch die Stromversorgung Aggertal GmbH sei angesichts der sich stark verändernden Rahmenbedingungen der Energieversorgung gezwungen, ihre Unternehmenspolitik neu zu orientieren. Insoweit ging Herr Engelbertz zum einen auf die erheblichen Produktivitätsunterschiede bei der Stromverteilung ein und wies zum anderen darauf hin, daß die Mehrzahl der Kunden schon heute Produktpakete bevorzuge. Die Zukunft gehöre daher auch im Energieversorgungsbereich den Mehrspartenunternehmen. Hierbei verfolge die Stromversorgung Aggertal GmbH ein "Zwei-Schalen-Modell", das neben dem Kernbetrieb der Stromversorgung ein umfangreiches Serviceangebot hinsichtlich der Energieverwendung beinhalte. Neu sei auch der Ansatz einer erlebnisorientierten Kommunikationspolitik des Energieversorgungsunternehmens.

In der anschließenden Diskussion wurde neben Einzelfragen zur Unternehmensstrategie der Stromversorgung Aggertal GmbH auch die Problematik der Blockheizkraftwerke und der Windkraftnutzung angesprochen. Auch die Konzeption des Mehrspartenunternehmens stieß bei den Ausschußmitgliedern auf Interesse und Zustimmung.

In einem weiteren Tagesordnungspunkt berichtete Erster Beigeordneter Dr. Schneider, NWStGB, über die Ergebnisse der bisherigen Diskussion zur Reform des Energiewirtschaftsrechts. Dabei ging er insbesondere auf das Gespräch mit Abgeordneten der Koalitionsfraktionen, Vertretern des BMWi sowie der kommunalen Seite am 31.10.1997 ein. Zwar seien nicht alle kommunalen Forderungen in Gänze erreicht worden, dennoch betrachte er die nunmehr vorliegenden Verhandlungsergebnisse insgesamt gesehen durchaus als Erfolg der kommunalen Spitzenverbände und des VKU.

In einer intensiven Diskussion bekräftigten die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen und Kommunalwirtschaft, daß an den Grundsatzpositionen der kommunalen Seite weiterhin festgehalten werden müsse. Ziel der kommunalen Seite müsse nun sein, Verbesserungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren, insbesondere in dem sich abzeichnenden Bundesratsverfahren durchzusetzen. Sodann beschloß der Ausschuß:

"1. Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft begrüßt und unterstützt die konkreten Änderungsvorschläge, die zwischenzeitlich kommunalerseits in Zusammenarbeit mit dem Arbeitskreis Kommunalpolitik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion erarbeitet worden sind.

2. Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft macht gleichzeitig darauf aufmerksam, daß im Gesetzentwurf der Bundesregierung und den hierzu eingebrachten Änderungsvorschlägen der Koalitionsfraktionen wesentliche Forderungen der kommunalen Spitzenverbände immer noch nicht erfüllt sind:

- es fehlt der Hinweis auf die verfassungsrechtlich abgesicherte kommunale Regelungskompetenz im Bereich der Energieversorgung,

- das Alleinabnehmersystem ist lediglich befristet,

- die Nutzung vorhandener Netze muß Vorrang vor dem Bau von Direktleitungen haben,

- es fehlt eine gesetzliche Vorrangregelung zur Sicherung der Kraft-Wärme-Kopplung.

3. Der Ausschuß für Finanzen und Kommunalwirtschaft fordert daher den Gesetzgeber auf, die vorbezeichneten Änderungsvorschläge in den Entwurf der Bundesregierung aufzunehmen und damit zugleich die gemeindliche Energiekompetenz, das Alleinabnehmersystem, eine weitgehende Absicherung des derzeitigen Konzessionsabgabenvolumens, ökologische Vorrangregelungen sowie die Vorrangregelung vorhandener Netze vor dem Bau von Direktleitungen gesetzlich abzusichern."

Im Zentrum der weiteren Diskussionen des Ausschusses standen die Auswirkungen der November-Steuerschätzung auf das GFG 1998. Hier berichtete Erster Beigeordneter Dr. Schneider über die Ergebnisse der November-Steuerschätzung. Diese hat zu einer erheblichen Korrektur der Einnahmeerwartungen bei Bund, Ländern und Gemeinden geführt. Das Land Nordrhein-Westfalen rechne für 1997 und 1998 mit Steuermindereinnahmen in Höhe von ca. 2 Mrd DM. Dies schlage sich naturgemäß auch auf die kommunalen Einnahmeerwartungen nieder. Hinsichtlich des kommunalen Finanzausgleichs für 1998 habe der Ministerpräsident in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz mitgeteilt, daß nach den ersten Erkenntnissen davon auszugehen sei, daß im Finanzausgleich zum einen eine Erhöhung der Vorwegabzüge um 145 Mio DM und zum anderen eine Verringerung der Verbundmasse um 440 Mio DM zu erwarten sei (Die Kürzungsabsichten des Landes wurden im weiteren Verlauf noch nicht unerheblich modifiziert. In der Summe verringerte sich der verfügbare Verbundbetrag nicht um den ursprünglich angenommenen Betrag von 585 Mio DM, sondern um 562,9 Mio DM. Die gemeindliche Verbundmasse verringerte sich um 148,4 Mio DM, die Investitionspauschalen insgesamt um 368,8 Mio DM).

Hinsichtlich der konkreten Umsetzung der Steuermindereinnahmen im kommunalen Finanzausgleich 1998 bestand zwischen den Ausschußmitgliedern Einigkeit, daß die Schlüsselzuweisungen soweit wie möglich verschont bleiben müssen. Die "Töpfchenwirtschaft" des Landes in der Form diverser Sonderzuweisungen im GFG müsse ein Ende haben. Kritisiert wurden insbesondere die Zuweisungen für Rückkehrprojekte für Bürgerkriegsflüchtlinge, für kommunale Projekte der Entwicklungshilfe sowie die Übungsleiterpauschale. Die dann noch unvermeidlich bleibenden weiteren Kürzungen seien bei den investiven Zuweisungen und den übrigen Zweckzuweisungen anzubringen. Darauf basierend beschloß der Ausschuß:

"1. Der Ausschuß spricht sich dafür aus, die aufgrund der November-Steuerschätzung unvermeidbar gewordenen Einschnitte im kommunalen Finanzausgleich im Rahmen des GFG 1998 durchzuführen.

2. Hinsichtlich der strukturellen Ausgestaltung der unvermeidlichen Einschnitte stimmt der Ausschuß den (...) Vorschlägen der Geschäftsstelle zu."

Weiterhin befaßte sich der Ausschuß mit dem Beitrag der Sparkassen zur Finanzierung der Schuldnerberatung, der Bemessung der leistungsbezogenen Zulage in den Vergütungsempfehlungen für Sparkassenvorstände und dem Beschluß des Niedersächsischen Finanzgerichtes zur Gewerbeertragsteuer.

Az.: V/3-00-31-11

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