Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 99/2007 vom 19.01.2007

11. Sportbericht der Bundesregierung

Die Bundesregierung hat am 04.12.2006 ihren 11. Sportbericht veröffentlicht. Die Erstellung der Sportberichte der Bundesregierung geht zurück auf einen Antrag des damaligen „Sonderausschusses für Sport und Olympische Spiele“ aus dem Jahre 1971, in welchem die Bundesregierung um Berichterstattung über ihre Sportfördermaßnahmen gebeten wird. Diesem Antrag entsprechend wurde der Sportbericht zunächst alle zwei Jahre, ab dem 4. Sportbericht dann alle vier Jahre vorgelegt.

Ziel des Sportberichtes ist es, neben der Wiedergabe der für die Sportpolitik der Bundesregierung maßgeblichen Eckdaten, die Sportförderpolitik des Bundes zu bilanzieren. Die Sportfördermaßnahmen von Ländern, Kommunen und nichtöffentlichen Stellen, die sowohl für den Breiten- als auch für den Spitzensport unverzichtbar sind, sind deshalb nur ansatzweise erfasst.

Entsprechend der Kompetenzverteilung, die sich aus dem Grundgesetz für die Sportförderung von Bund und Ländern ergibt, liegt der Schwerpunkt der Sportberichterstattung der Bundesregierung auf denjenigen Ereignissen und Maßnahmen, die den Spitzensport betreffen. Darüber hinaus umfasst der Bericht im Interesse einer Gesamtschau auch andere vom Bund wahrgenommene sportpolitische Aufgaben.

Der 11. Sportbericht bilanziert die im Zeitraum 2002 bis 2005 für den Sport wesentlichen Ergebnisse. Aufgrund der vorgezogenen Wahl des 16. Deutschen Bundestages im September 2005 geht die Darstellung mitunter über den eigentlichen Berichtszeitraum hinaus. So wird auch über die Winterolympiade und die Paralympics in Turin sowie die Fußballweltmeisterschaft im Jahr 2006 berichtet – nicht zuletzt deshalb, weil die Bundesregierung im Berichtszeitraum hierzu Unterstützungsmaßnahmen geleistet hat. Im Vergleich zum vorangegangenen 10. Bericht werden die Themenbereiche „Integration durch Sport“, „Sport und Prävention“ und „frauenspezifische Aspekte“ umfassender dargestellt.

Der 11. Sportbericht der Bundesregierung kann im Internetangebot des Bundestages (www.bundestag.de) unter der Rubrik Dokumente/Drucksachen unter Angabe der Drucksachennummer 16/3750 abgerufen werden.

Az.: IV/2 380-7

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