"Ein Schlag ins Gesicht der Kommunen"

Präsident Prof. Dr. Landscheidt zu den Plänen für eine Hebesatzdifferenzierung auf kommunaler Ebene

StGB NRW-Statement
Düsseldorf, 17.05.2024

Gegen den Widerstand der Städte und Gemeinden bringen die Regierungsfraktionen kurzfristig ein Gesetz in den Landtag ein, das den Kommunen die Möglichkeit einräumt, für Wohngrundstücke und Gewerbeflächen unterschiedliche Hebesätze anzuwenden. Damit soll eine Verteuerung des Wohnens vermieden werden, die das Land mit eigenen Messzahlen längst hätte verhindern können.

Dazu sagte Präsident Prof. Dr. Christoph Landscheidt der Rheinischen Post:

"Das Verhalten der Regierungsfraktionen ist ein Schlag ins Gesicht der Kommunen. In den Städten und Gemeinden sorgt das für massiven Frust und Verärgerung. Gegen ihren ausdrücklichen Willen soll ein mit heißer Nadel gestricktes Gesetz durchgepeitscht werden, das die Versäumnisse des Landes auffängt und alle Probleme an die Kommunen durchreicht. Dabei helfen uns auch keine Hilfen durch Mustersatzungen oder bei der IT-Programmierung.

Es ist gut und richtig, eine Regelung zu suchen, die verhindert, dass das Wohnen durch die Grundsteuerreform noch teurer wird. Nun aber massive rechtliche Bedenken zu ignorieren und die Kommunen mit den Risiken allein zu lassen, ist verantwortungslos. Anstatt für eigene Fehler einzustehen, schafft die Politik nun ohne zwingende Gründe ein Einfallstor für langwierige Rechtsstreitigkeiten.

Das kann den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort niemand mehr erklären. Das Land erwartet von den Städten und Gemeinden stets, dass wir bei Problemen nicht gleich mit dem Finger aufs Land als Verursacher zeigen. In diesem Fall ist es mehr als berechtigt."

Zum Bericht der Rheinischen Post

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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