Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 177/2023 vom 13.03.2023

Werkstattbericht Erneuerbare Energien

Unter dem Titel „Wohlstand klimaneutral erneuern“ hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) einen Werkstattbericht veröffentlicht.

Trotz großer Herausforderungen sieht Bundeswirtschaftsminister Habeck danach gute Fortschritte bei der Erneuerung der Energieversorgung und der Erneuerung der industriellen Wertschöpfung. In dem Bericht sind Ziele, Stand und die nächsten Schritte der Transformation zusammengefasst.

Der Bericht beschreibt die vielfältigen Prozesse, die vom BMWK aufs Gleis gesetzt wurden. Diese sind am klaren Ziel Klimaneutralität bis 2045 ausgerichtet: Erhöhung der Erneuerbaren Erzeugungskapazitäten, Erhöhung der Transportkapazitäten und Sicherstellung der Systemstabilität im Strombereich, der Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur, die Dekarbonisierung der Industrie, die Wärmewende, die Hebung von Effizienzen und Stärkung von Einsparungen.

Um die Erneuerung voranzutreiben, sind in allen Bereichen konkrete nächste Schritte geplant:

Erster Strang: Erneuerung des Energiesystems

  • Bei einem Windgipfel am 22. März 2023 sollen Eckpunkte für eine Wind-an-Land-Strategie vorgelegt werden. Dabei geht es unter anderem um verbesserte Finanzierungsbedingungen für Anlagen außerhalb des EEG, Vorschläge, wie kurzfristig mehr Flächen bereitstellt gestellt werden können und darum, wie Kommunen bei der zügigen Planung und Realisierung von Wind-Projekten besser unterstützt werden können.

  • Am 10.03.2023 hat ein Solar-Gipfel stattgefunden; die Arbeiten sollen in einen Solarpakt münden. Ziel ist, weitere Flächen für PV-Anlagen etwa durch Erleichterungen beim Bau in Industrie- und Gewerbegebieten zu gewinnen, ein neues, einfacheres und attraktiveres Modell für Mieterstrom zu etablieren und die Errichtung von Solaranlagen auf dem Balkon zu erleichtern. Auch Meldepflichten sollen vereinfacht werden.

  • Bis zum Sommer wird eine „Kraftwerksstrategie“ erarbeitet. Es gibt einen Zubau- und Modernisierungsbedarf von steuerbarer Leistung im Umfang von 17 bis 25 GW bis 2030. Die Kraftwerke sollen in der Lage sein, Wasserstoff zu verwenden.

  • Bei der Wärmewende wird der Fortschritt vorangetrieben. Über 80 Prozent der Wärmenachfrage wird bislang durch die Verbrennung von fossilen Energieträgern gedeckt. Um Klimaneutralität, zu erreichen, muss deshalb auch die Art des Heizens binnen zwei Jahrzehnten grundlegend erneuert werden. Die Regierungskoalition hat 2022 per Koalitionsbeschluss die Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum klimaneutralen Heizen vorgezogen. Ab 2024 sollen neu eingebaute Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Es wird aber zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen geben, um den Anforderungen der Praxis gerecht zu werden.

  • Zugleich soll eine soziale Förderung aufgesetzt werden, damit sich gerade Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen diesen Umstieg auch leisten können. Das wird ein milliardenschweres Programm werden und zugleich auch ein Novum in der Klima-Fördergeschichte, weil die Förderung am Einkommen orientiert werden soll.

  • Als Zwilling des Gebäudeenergiegesetzes soll ein Wärmeplanungsgesetz den Wärmenetzausbau vorantreiben. Dieser bleibt auch künftig eine Aufgabe der Kommunen. Doch mit einem neuen Gesetz soll bundesweit und flächendeckend die kommunale Wärmeplanung verankert und so ein zentrales Koordinierungsinstrument für lokale, effiziente Wärmenutzung und strategische Planungs- und Investitionsentscheidungen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung vor Ort geschaffen werden.

  • Um den Hochlauf der Wasserstoffproduktion und den Aufbau der nötigen Infrastruktur voranzutreiben, ist dieses Jahr ein Wasserstoffbeschleunigungsgesetz geplant. Zudem wird eine Wasserstoff-Importstrategie erarbeitet, um die verschiedenen Fäden zusammenzubinden.

Zweiter Strang: Erneuerung der industriellen Wertschöpfung

  • Das BMWK legt eine Industriestrategie auf mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie zu stärken, so Wohlstand und Wohlstandsteilhabe zu erneuern und auf eine klimaneutrale Basis zu stellen.

  • Ein zentrales Element für die Dekarbonisierung der Industrie sind Klimaschutzverträge, damit Produktionsprozesse auf grüne Produktion umgestellt werden können. Damit sollen Mehrkosten gefördert werden, die entstehen, wenn sich Unternehmen auf den Weg machen und ihre konventionellen Industrieanlagen auf klimafreundlichen Betrieb umstellen. Von dem Instrument soll auch die mittelständisch geprägte Industrie profitieren. Ein zweistelliger Milliardenbetrag soll hierfür eingeplant werden.

  • Auch kleine und mittlere Unternehmen sind bei der Transformation im Blick. Ein Beispiel: Die Förderung der Umstellung von Produktionsanlagen von fossilen Energieträgern auf Strom bei Kleinunternehmen wir ausgeweitet und bis 2025 mit zusätzlich 100 Millionen Euro gefördert.

  • Zudem entwickelt das BMWK ein Stufenmodell für einen Industriestrompreis. So soll der Industrie günstiger Strom aus Erneuerbaren Quellen zugänglich gemacht werden. Dafür soll die Förderung der Erneuerbaren Energien oder einzelner Segmente auf Contracts for Difference (CfDs) umgestellt werden. Der Preis, der in den Ausschreibungen erzielt wird, würde an die Industrie weitergegeben. Da dieses Modell nur mit neuen, CfD -geförderten Anlagen funktioniert, wird dieser Dekarbonisierungsstrompreis erst mittelfristig wirken. Im Rahmen des Stufenmodells werden auch Möglichkeiten zur Unterstützung von direkten Verträgen zwischen Industrieverbrauchern und erneuerbaren Energien Anlagen (PPA) untersucht.

  • Zudem will das BMKW die Produktionskapazitäten für die Energiewende stärken. Im Grundsatz gilt: Bei allen Energiewende-relevanten Technologien braucht es eine Verdrei- bis Vervierfachung der Produktionskapazitäten, um den wachsenden Bedarf in Deutschland und Europa zu decken. Im Sinne unserer strategischen Souveränität muss dieser Bedarf aus einer Vielzahl von Quellen und zumindest zu einem relevanten Teil auch aus europäischer Produktion gedeckt werden. Deutschland und Europa haben sich schon auf den Weg gemacht, eigene Produktionskapazitäten aufzubauen, ob bei der Elektrolyse, der Batteriezellfertigung oder anderen Schlüsselkapazitäten. Das BMWK hat dazu auch einen Prozess zu industriellen Produktionskapazitäten für die Energiewende (StiPE) gestartet, an dem Vertreterinnen und Vertreter der Branchen Photovoltaik, Wind und Stromnetze entlang der gesamten Wertschöpfungskette beteiligt waren. Hier soll als nächstes ein Vorschlag für einen Transformationsfonds bis Sommer 2023 erarbeitet, werden, der Investitionen in die Dekarbonisierung von industriellen Produktionsprozessen durch Eigen- und Hybridkapital unterstützt. Zudem soll das Instrument der Investitionsprämien für Transformationstechnologien nutzbar werden und ein Instrument für eine Betriebskostenförderung entwickelt werden.

Az.: 28.6.9-012/001 we

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