Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 72/2023 vom 13.01.2023

Weltnaturkonferenz in Montreal beschließt internationales Abkommen zum Arten- und Naturschutz

Im Rahmen der am 19.12.2022 beendeten UN-Biodiversitätskonferenz (CBD COP 15) wurde eine globale Vereinbarung für Schutz, nachhaltige Nutzung und Wiederherstellung der Natur beschlossen. Ein wesentliches Ziel der Vereinbarung ist es, mindestens 30 Prozent der weltweiten Land- und Meeresfläche bis 2030 unter effektiven Schutz zu stellen.

Bei der CBD COP 15 verhandelten über etwa zwei Wochen die Regierungsvertreter aus 196 Staaten, um eine Trendwende vom Artenaussterben hin zur Wiederherstellung der Natur einzuläuten. Bis 2030 soll der Verlust der biologischen Vielfalt gestoppt und der Trend umgekehrt werden. Um das zu erreichen, haben die Regierungsvertreter vier langfristige Ziele bis 2050 und 23 mittelfristige Ziele bis 2030 beschlossen.

Dazu zählen zum Beispiel die Ziele, die Risiken durch Pestizide, die Lebensmittelverschwendung und die Verbreitung invasiver Arten bis 2030 zu halbieren. Ebenso soll es den Staaten ermöglicht werden, dass Unternehmen und Finanzinstitutionen Aktivitäten offenlegen, die sich schädlich auf die biologische Vielfalt auswirken.

Um weltweit kontrollieren zu können, wie es der Natur geht und ob die Ziele erreicht werden, gibt es erstmals einheitliche Indikatoren in einem Monitoring-Rahmen. Ebenso wurden Möglichkeiten geschaffen, um nachzubessern, wenn Länder die Ziele nicht erreichen.

Die Umsetzung der Vereinbarung macht zusätzliche Finanzmittel erforderlich. Daher sollen bis zum Jahr 2030 weltweit jährlich 200 Mrd. US-Dollar für den Schutz der biologischen Vielfalt mobilisiert werden. Auch biodiversitätsschädigende Anreize, wie etwa Subventionen, sollen um 500 Mrd. US-Dollar bis 2030 abgebaut werden. Um Entwicklungsländer gezielt bei der Umsetzung des Abkommens zu unterstützen, wird außerdem ein neuer „Global Biodiversity Framework Fund“ gegründet. Die Länder des globalen Südens sollen bei der Umsetzung der neuen Vereinbarung bis 2025 mit 20 Mrd. und bis 2030 mit 30 Mrd. US-Dollar unterstützt werden.

Um die Länder des globalen Südens bei der Erstellung und Umsetzung ihrer Nationalen Biodiversitätsstrategien zu unterstützen, wurde eine neue Partnerschaft ins Leben gerufen. Deutschland wird diese „NBSAP Accelerator Partnerschaft“ in einer ersten Startphase mit insgesamt 29 Mio. Euro unterstützen. Daneben hat die Bundesregierung Zusagen in Höhe von rund 85 Mio. Euro für Maßnahmen zur Stärkung von Indigenen und lokalen Gemeinschaften gemacht. Da sich der Großteil der biologischen Vielfalt in Entwicklungs- und Schwellenländern befindet, sollen auch die Menschen vor Ort Entwicklungschancen durch den Naturschutz erhalten. Oftmals fehlen ihnen Landrechte, Mitsprache beim Management von Schutzgebieten oder der Zugang zu angemessener Entlohnung für wertvolle Naturschutz-Leistungen.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

In Deutschland wurde bereits damit begonnen, die Nationale Strategie zur biologischen Vielfalt zu überarbeiten und zu aktualisieren. In dieser werden die globalen Ziele mit konkreten nationalen Zielen und Maßnahmen unterfüttert. Zudem sind bereits große Flächenanteile an Land und im Meer geschützt. Bund, Länder und Kommunen arbeiten gemeinsam daran, dass geschützte Lebensräume sowie die wichtigen Beiträge dieser Gebiete zum natürlichen Klimaschutz gesichert bzw. weiter gestärkt und bei Bedarf wiederhergestellt werden. Dafür soll auch ein Aktionsplan Schutzgebiete aufgelegt werden.

Ähnlich wie bei den weltweiten Klimazielen gilt auch beim Thema Biodiversität: Die ehrgeizigen Ziele können nur dann erreicht werden, wenn es verbindliche globale Zielmarken gibt, deren Umsetzung konsequent verfolgt, überwacht und – gerade in Schwellenländern – auch finanziell von der Staatengemeinschaft unterstützt wird. National müssen die Städte und Gemeinden auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen, klima- und naturgerechten Stadtentwicklung auch in der Zukunft konsequent unterstützt werden. Viele gute Praxisbeispiele, auch zur Erhaltung der Artenvielfalt, zeigen, dass Städte und Gemeinden hier wichtige Akzente setzen können.

Az.: 26.0.8-001/001 gr

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