Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 227/2023 vom 28.03.2023

Weltklimarat mahnt schnelle Maßnahmen zur Begrenzung des Klimawandels an

Auf Basis seiner neuesten Erkenntnisse hat der Weltklimarat weitere Maßnahmen für den Kampf gegen den Klimawandel vorgeschlagen. Die bisherigen Ambitionen genügen bei weitem nicht, um Gesundheitsschäden und finanziellen Verlusten vorzubeugen. Die neuen Vorschläge sollen das Klima schützen und zugleich die Wirtschaft ankurbeln.

Grundlage des sechsten Sachstandberichts des Weltklimarats, der am 20. März veröffentlicht wurde, sind die sechs seit 2018 erstellten Teil-Berichte des IPCC. Damit findet der IPCC-Berichtszyklus seinen Abschluss. Das Ergebnis ist die nunmehr vorliegende Zusammenfassung mit ihren Handlungsempfehlungen.

Wesentliches Ergebnis der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ist hierbei, dass die CO2-Emissionen maximal noch bis 2025 ansteigen dürften. Danach müssten sie schon bis 2030 um 43 Prozent zurückgefahren werden. Auch ein Drittel der Methan-Emissionen müsste vermieden werden. Allerdings wird es auch bei einem besonders ambitionierten Klimaschutz dann zu einer zeitweisen Überschreitung von 1,5 Grad Celsius kommen. Besonders relevante Akteur/innen für die Reduktion der Treibhausgase sind die Industriestaaten, da sie über die größten Einflusspotentiale verfügen.

Der IPCC empfiehlt hierbei folgende Maßnahmen:

  • Wesentliche Lösung ist vor allem der Ausstieg aus der Verbrennung fossiler Energien und der Umstieg auf erneuerbare Energien.
  • Auch die Nutzung der vorhandenen Kernkraftwerke sollte erwogen werden; nicht jedoch der Bau weiterer Kraftwerke.
  • Ebenso wird die Möglichkeit der Kohlenstoffspeicherung durch natürliche Lösungen sowie den Moor- und Waldschutz und auch technische Lösungen dringend als zusätzlich erforderlich angesehen.
  • Relevanter Faktor ist zudem die Umstellung des Ernährungsverhaltens, indem der weltweite Fleischkonsum deutlich reduziert wird.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der aktuelle Bericht des IPCC verdeutlicht einmal mehr den immensen Handlungsdruck, unter den der Klimawandel die Länder setzt. Die Gefährdungslage für Menschen und Umwelt ist weltweit sehr hoch. Allein in Deutschland sind von 2000 bis 2021 rund 145 Mrd. Euro Schäden durch die Folgen der Klimakrise entstanden. Laut einer aktuellen Studie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz werden diese bis Mitte des Jahrhunderts - je nach Ausmaß der Erderwärmung - auf 280 bis 900 Mrd. Euro ansteigen. Zu den finanziell messbaren Schäden kommen zahlreiche gesundheitliche Beeinträchtigungen, Todesfälle und die Belastung von Ökosystemen hinzu.

Städte und Gemeinden sind besonders von Extremwetterereignissen wie Sturm, Starkregen oder Dürre betroffen. Kommunen müssen hier handlungsfähig bleiben, um bestmöglich eine Vorsorge betreiben zu können, die zu den lokalen Gegebenheiten passt. Viele Landesregierungen fördern entsprechende Vorhaben, um z.B. kommunale Risikoabschätzungen vornehmen zu können; so bspw. die Erstellung von Starkregengefahrenkarten. Unterstützt werde Kommunen ebenso durch das Bundesumweltministerium und das Wirtschaftsministerium:

  • Mit dem DAS-Förderprogramm werden seit 2008 Projekte vor Ort unterstützt, die der Klimaanpassung dienen. DAS steht für die „Deutsche Anpassungsstrategie“ und hat seinen Schwerpunkt auf den Aufbau eines systematischen Anpassungsmanagements in Kommunen.
  • Auch über das Aktionsprogramm zum natürlichen Klimaschutz werden schrittweise Förderungen für naturbasierte Lösungen angeboten, die zugleich die Biodiversität fördern.
  • Die Anpassung sozialer Einrichtungen an den Klimawandel, wie zum Beispiel Kindertagesstätten oder Alten- und Pflegeheime, wird in einem eigenen Förderprogramm unterstützt.              
  • Mit dem Zentrum KlimaAnpassung hat der Bund eine Einrichtung geschaffen, die Kommunen Expertenberatung und Kompetenzvermittlung durch Förderberatung und Seminare anbietet.
  • Auch das Kompetenzzentrum Klimafolgen und Anpassung (KomPass) ist ein kompetenter Ansprechpartner und eine Wissensplattform für Klimaanpassung für Länder und Kommunen.
  • Mit dem Bundespreis „Blauer Kompass“ würdigen BMUV und Umweltbundesamt besonders innovative kommunale Klimaanpassungsprojekte mit Nachahmungscharakter. Bewerbungen sind hier noch bis zum 25. März 2022 möglich.
  • Mit der Kommunalrichtlinie unterstützt die Bundesregierung zudem kommunale Akteur/innen dabei, Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
  • Auch über KfW-Förderprogramme erhalten Kommunen Unterstützung bei der Sanierung ihrer eigenen Gebäude sowie bei der energetischen Stadtsanierung.

Weitere Informationen finden sich hier: www.sciencemediacenter.de

Az.: 23.1.3-001/001 gr

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