Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 320/1999 vom 20.05.1999

Vorläufigkeit von Gewerbesteuermeßbescheiden

Wie uns das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mitteilt, haben die Referatsleiter "Abgabenordnung" der Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder bei ihrer Sitzung vom 10. bis 12.03.1999 beschlossen, Gewerbesteuermeßbescheide trotz des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin vorläufig nach § 165 Abs. 1 Abgabenordnung zu erlassen. Hintergrund dieser Entscheidung ist der Umstand, daß unter dem Aktenzeichen XII R 12/98 ein weiteres Revisionsverfahren beim Bundesfinanzhof anhängig ist, welches ebenfalls die Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer zum Inhalt hat.

Az.: IV/1 932-00

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