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Mitteilungen - Digitalisierung
StGB NRW-Mitteilung 95/2005 vom 04.01.2005
Vorab-Registrierung für .eu-Domains
Um sicher zu stellen, dass öffentliche Einrichtungen, darunter auch die Kommunen, bei der Vergabe der für das Jahr 2005 erwarteten Internet-Domains mit der Endung ".eu" hinichtlich ihrer Namensrecht bevorzugt behandelt werden (vgl. zuletzt StGB NRW-Mitteilung 790/2004), nimmt das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in NRW (www.lds.nrw.de) Voranmeldungen für NRW-Kommunen entgegen.
Unter service.lds.nrw.de/eu/EU-Reservierung-anmeld.doc kann ein Fax-Formular herunter geladen werden, mit dem Vorab-Registrierungen möglich sind. Allerdings sind Details zu der eigentlichen Registrierung und den Fristen und den Kosten noch nicht bekannt. Das LDS wird nach Vorliegen dieser Informationen in einem zweiten Schritt mit den Antragstellern Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgehensweise bis hin zur Registrierung abzustimmen.
Vorläufig sind keine Umlaute in den Domain-Namen möglich, dies soll sich aber zukünftig ändern. Es unschädlich sein, beim LDS die beantragten Namen mit und ohne Umlaut-Auflösung anzugeben.
Die Kosten für die Registrierung werden sich nach Informationen des LDS im Rahmen der im Internet üblichen Gebühren für die Registrierung von Internet- Domainnamen bewegen. Für die Registrierung eines Domainnamens ist mit dem LDS eine Servicevereinbarung über die jährliche Registrierungsgebühr abzuschließen.
Az.: G/3-1 805-00