Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 75/2023 vom 11.01.2023

VG Trier zur Pflicht-Restmülltonne

Das VG Trier hat mit Urteil vom 22.09.2022 (Az. 9 K 641/22.TR) entschieden, dass ein gewerbliche Abfallbesitzer/-erzeuger die Darlegungs- und Beweislast dafür trägt, dass bei ihm weniger überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung anfallen und deshalb eine Pflicht-Restmülltonne mit einem geringerem Fassungsvolumen in Benutzung genommen werden kann. Aus § 7 Abs. 2 der Gewerbeabfallverordnung folgt allerdings – so das VG Trier - die (widerlegbare) Vermutung, dass bei jedem Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen zwangsläufig Abfälle zur Beseitigung anfallen, welche an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 KrWG zu überlassen sind.

Az.: 25.0.2.1 qu

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