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StGB NRW-Mitteilung 40/2005 vom 16.12.2004
Verwaltungsvorschriften zum Krankenhausgesetz NRW
In der letzten Sitzung des Landesausschusses für Krankenhausplanung am 6. Dezember
2004 hat das Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie (MGSFF) die Mitglieder des Ausschusses darüber informiert, dass nunmehr die neuen Verwaltungsvorschriften zum Krankenhausgesetz NRW (KHG NRW) verfügbar seien. Diese Verwaltungsvorschriften sind im Vorfeld nicht mit dem Krankenhausbereich abgestimmt worden, so dass hiermit leider eine Chance vergeben worden ist, sowohl im Zuge der Umstellung auf das DRG-System als auch im Nachgang zu der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts zum Drittschutz bei Konkurrentenklagen einvernehmlich zu einer Fortentwicklung und Modernisierung des Planungsrechts zu gelangen.
Die neuen Verwaltungsvorschriften können in elektronischer Form von der Homepage des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen (http://www.im.nrw.de) im Bereich Service und Recht, Rubrik Landesrecht: Gesetze-Verordnungen-Erlasse, kostenloser Service, Ministerialblatt NRW, Ausgabe Nr. 42, heruntergeladen werden (http://sgv.im.nrw.de/mbl/fre/i2004/Ausg42/amb42.htm).
Az.: III/2