Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 323/2021 vom 24.06.2021

Elektronischer Rechtsverkehr mit der Gerichtsbarkeit ab 2022

Bereits mit Schnellbrief Nr. 158/2021 vom 18.03.2021 hatte die Geschäftsstelle umfassend darüber informiert, dass ab dem 1. Januar 2022 Kommunen nur noch elektronische Dokumente wirksam an die Gerichtsbarkeit übermitteln können. Mit dieser Thematik hat sich auch der Rechts-, Personal- und Organisationsausschuss des Verbandes anlässlich seiner Sitzung vom 17. Juni 2021 befasst. Dort referierten Herr Jürgen Jaenecke, Präsident des Verwaltungsgerichts Arnsberg, sowie Dr. Gerald Buck, Richter am Oberverwaltungsgericht NRW über die künftigen Anforderungen aus Sicht der Gerichtsbarkeit. Der informative Vortrag ist im Intranet für Mitgliedskommunen unter Fachinformation und Service, Fachgebiete, Recht, Personal, Organisation, Datenschutz abrufbar. Ebenfalls ist dort eine aktuelle Übersicht über die Ansprechpartner bei den Verwaltungsgerichten abrufbar. Ggfs. empfiehlt sich vorab ein Gespräch mit dem für Ihre Kommune zuständigen Verwaltungsgericht zu suchen. So können ggfs. bestehende Probleme rechtzeitig eruiert und gelöst werden.

Im Übrigen empfiehlt der Rechts-, Personal- und Organisationsausschuss den Städten und Gemeinden in NRW zu prüfen, ob der Zeitplan zur Einhaltung der neuen Anforderungen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz vor Ort eingehalten werden kann.

Az.: 17.0.5.9.1-003/001

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