Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 237/2021 vom 28.04.2021

Verkehrsministerkonferenz: Stärkung von ÖPNV und Fußverkehr

Die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder haben in ihrer Sitzung am 15. April 2021 gegenüber dem Bund weitere Mittel und rechtliche Anpassungen für die Stärkung von ÖPNV, Schieneninfrastruktur sowie Rad- und Fußverkehr gefordert. Vor allem die Corona-Pandemie und die weitreichenden Auswirkungen auf den Verkehrsbereich waren ein zentrales Thema der Verkehrsministerkonferenz (VMK). Hart getroffen ist insbesondere der ÖPNV. Durch ein geändertes Mobilitätsverhalten, verbunden mit Homeoffice, Lockdown und Angst vor Ansteckung, sind die Fahrgastzahlen im ÖPNV um bis zu 80 Prozent gegenüber 2019 gesunken. Dies führt zu erheblichen Einbrüchen beim Verkauf der Tickets mit dramatischen Folgen für die Verkehrsunternehmen und Aufgabenträger des ÖPNV. Im Jahr 2020 belaufen sich die Einnahmeverluste auf rund 3,3 Mrd. Euro und im Jahr 2021 auf weitere etwa 3,6 Mrd. Euro. 

Daher fordert die VMK Bund und Länder auf, auch in diesem Jahr wie im Jahr 2020 einen ÖPNV-Rettungsschirm gemeinsam aufzuspannen und je hälftig zu finanzieren. Konkret haben die Länder mit dem Bund über die Umsetzung der Beschlüsse der Sonderverkehrsministerkonferenz vom 26. Februar dieses Jahres gesprochen, wonach eine Hilfe des Bundes in Höhe von einer Milliarde Euro erforderlich ist. Der Bundesverkehrsminister sagte zu, sich weiter für die Belange des ÖPNV und für eine weitere Aufstockung des Rettungsschirms stark zu machen. 

Auch die Stärkung des ÖPNV und Schienenverkehrs war Thema auf der VMK als eine zentrale Voraussetzung zur Erreichung der gesteckten Klimaziele. Die Länder waren sich einig, dass der ÖPNV seine zugedachte Rolle bei der Erreichung der Klimaziele nur erfüllen kann, wenn von allen beteiligten Ebenen (Bund, Länder, Kommunen und Aufgabenträger des Schienenpersonennahverkehrs und des ÖPNV) gemeinsam die Herausforderungen der Zukunft gelöst werden. So soll die Anzahl der Fahrgäste gegenüber 2019 bis zum Jahr 2030 deutschlandweit verdoppelt werden; der Marktanteil des Schienengüterverkehrs soll von heute 18 Prozent auf 25 Prozent im Jahr 2030 gesteigert werden. Dazu fordern die Länder vom Bund eine adäquate dauerhafte Aufstockung der Regionalisierungsmittel ab dem Jahr 2022. Ebenso wurde der Bund aufgefordert, die Elektrifizierung von Bahnstrecken voranzutreiben.

Die Reaktivierung von Bahnstrecken für den Personenverkehr soll zu vertretbaren Kaufpreisen von der DB Netz und unter Förderung des Bundes intensiviert werden und die Infrastrukturmaßnahmen aus dem Bundesverkehrswegeplan sollen unter Berücksichtigung der Digitalisierung der Schiene und des geplanten Deutschlandtaktes zügiger geplant und umgesetzt werden.

Die Länderministerinnen und -minister halten es zudem für erforderlich, die Strukturen der Deutschen Bahn AG in der kommenden Legislaturperiode des Bundes hinsichtlich der Erreichbarkeit dieser hoch gesteckten Ziele zu überprüfen.

Einstimmig erfolgte der VMK-Beschluss für mehr Sicherheit und höhere Attraktivität des zu Fußgehens. Hierzu sollen insbesondere im Rahmen einer künftigen StVO-Novelle die zuvor in einer Arbeitsgruppe der Länder erarbeiteten Vorschläge umgesetzt werden. Zu den Vorschlägen gehören beispielsweise der vereinfachte Einsatz von Zebrastreifen oder die leichtere Anordnung von Tempo 30 auf Schulwegen.

Aus Sicht der VMK muss der Radverkehr weiter gestärkt werden. Die Länder fordern eine langfristige Finanzierungsperspektive durch den Bund. Im VMK-Beschluss wird darüber hinaus der Bund aufgefordert, die Kommunen und Länder bei der Planung und Bau von Radwegeinfrastruktur zu unterstützen. Dieses soll sowohl durch eine finanzielle Beteiligung bei kostenintensiven Kreuzungsbauwerken mit Bundesverkehrswegen wie Brücken über Bundesstraßen oder Eisenbahnstrecken als auch durch die Prüfung, ob bei der Planung von Radverkehrsanlagen auf die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung verzichtet werden kann, erfolgen.

Weitere Informationen können unter folgendem Link abgerufen werden:

www.verkehrsministerkonferenz.de

Az.: 33.0-003/002

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