Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 33/2014 vom 17.12.2013

Verbändeanhörung zum steuerlichen Querverbund

Das Bundesfinanzministerium hat gemeinsam mit den Finanzministerien der Länder sechs Thesen zu der Frage der Ausgestaltung bundesweit einheitlich geltender Leitlinien für die steuerliche Zusammenfassung von Betrieben gewerblicher Art wegen enger wechselseitiger technisch-wirtschaftlicher Verflechtung im Sinne des § 4 Abs. 6 S. 1 Nr. 2 KStG insbesondere unter Einbeziehung eines Blockheizkraftwerkes (BHKW) erarbeitet. Hierzu wurde eine zweite Verbändeanhörung durchgeführt, um vor einer abschließenden Entscheidung zu den Zusammenfassungskriterien noch weitere Sachaufklärung zu leisten. Dies betrifft etwa die Frage, ob mit modernen BHKW noch Stromspitzen abgedeckt bzw. Dritte mit Wärme beliefert werden. Hier sieht die Finanzverwaltung Probleme mit der Anerkennung der „Wechselseitigkeit“, weil der Strom vorwiegend im Bad selbst verbraucht werde und somit positive messbare Effekte nur dort entstünden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene hat gemeinsam mit dem Verband kommunaler Unternehmen (VKU) auf Grundlage einer gemeinsamen Sitzung am 09.12.2013 eine gemeinsame Stellungnahme gegenüber dem BMF abgegeben. Die Thesen des BMF sowie die Stellungnahme können von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Steuern > Besteuerung der öffentlichen Hand abgerufen werden.

Az.: IV/1 920-05

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