Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 653/2023 vom 24.10.2023

Überlastung des BAMF – Auswirkungen auf Zuweisungen in die Kommunen

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes hat die Geschäftsstelle am 23.10.2023 über die kommunalen Auswirkungen der Überlastung des BAMF informiert.

Sie hat folgenden Wortlaut: „Wie Sie wissen, stehen wir als Kommunen und Land gemeinsam vor der großen Herausforderung, die steigenden Zahlen Geflüchteter unterzubringen und zu versorgen. Daher ist es entscheidend, dass wir uns gemeinsam unserer Verantwortung stellen – wir als Land für die Erstaufnahme und Steuerung, Sie als Kommunen für die langfristige Unterbringung und Integration. Das haben Landesregierung und Kommunale Spitzenverbände zuletzt am 28. September in ihrer gemeinsamen Erklärung bekräftigt. Demnach wird das Land seiner Verantwortung weiter nachkommen und bis Anfang nächsten Jahres zusätzliche 3.000 Unterbringungsplätze in Landeseinrichtungen schaffen sowie die Kommunen mit 808 Millionen Euro unterstützen.

Bislang hat das Land unter Ausschöpfung aller Mittel dafür Sorge tragen können, dass in der Regel keine Zuweisungen vor der Anhörung beim BAMF stattfanden. Von dieser bewährten und richtigen Praxis muss NRW nun teils abweichen: Wegen der deutlich zu geringen Personaldecke des BAMF gibt es einen signifikanten Rückstau bei den Anhörungen der Asylsuchenden – das ist ein Punkt, der allein in der Verantwortung des Bundes liegt. Von den Schutzsuchenden, die aus dem Landessystem in den Kommunen ankommen, gelingt es dem BAMF vielfach nicht, vor der kommunalen Zuweisung die Anhörung durchzuführen. Dies führt dazu, dass ab der 44. Kalenderwoche zum Teil auch Menschen in den Einrichtungen der Kommunen ankommen, die noch nicht angehört wurden. Auch vor dem Hintergrund, dass die Zahl der Ankommenden in den Landeseinrichtungen wie auch in den Kommunen steigt, werden künftig bis zu 2.000 Menschen pro Woche in den kommunalen Einrichtungen ankommen.

Bei diesen erhöhten Zugängen geht die zuweisende Behörde – die Bezirksregierung Arnsberg – so vor, dass vorrangig Familien mit Kindern, aber auch Schutzsuchende mit guter Bleibeperspektive und/oder schlechter Rückführungsperspektive, kommunal zugewiesen werden. Personen mit geringer Bleibeperspektive, insbesondere Personen aus sicheren Herkunftsstaaten, sind von dieser Praxis ausgenommen und verbleiben dagegen im Rahmen der gesetzlichen Wohnverpflichtung möglichst in den Landeseinrichtungen. Wir stellen auch weiterhin sicher, dass nur Geflüchtete den Kommunen zugewiesen werden, die schon zur sog. Aktenanlage beim BAMF waren. Die Landesregierung hat das BAMF bereits auf den Missstand hingewiesen, dass zu wenig Anhörungen stattfinden, und aufgefordert, dringend für mehr Personal – u. a. auch bei Dolmetscherinnen und Dolmetschern – zu sorgen, damit schnellstmöglich wieder die reguläre und bewährte Praxis gilt. Am Freitag hat ebenfalls Ministerin Josefine Paul persönlich in einem Schreiben die dringliche Forderung an Bundesinnenministerin Faeser gerichtet, hier umzusteuern und das Personal im Bereich Asyl weiter aufzustocken.

Der Bund ist hier gefordert, seinem Teil der Verantwortungsgemeinschaft von Bund, Ländern und Kommunen nachzukommen und die Ressourcen des BAMF zügig an die aktuelle Zugangslage anzupassen. Solange das nicht geschieht, müssen wir als Land trotz aller Bemühungen, die Unterbringungskapazitäten aufzustocken, angesichts der derzeit äußerst angespannten Belegungsdichte diesen Schritt gehen und auch Personen ohne BAMF-Anhörung den Kommunen zuweisen.

Ich bitte um Ihr Verständnis in dieser für alle Beteiligten schwierigen Lage. Die Asylkoordination der Bezirksregierung Arnsberg steht den Kommunen im Falle individueller Probleme bei den Zuweisungen jederzeit als Gesprächspartner zur Verfügung.“

Az.: 16.1.4.2-008/001

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