Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 4/2024 vom 15.01.2024

Überarbeitung des Runderlasses „Durchführung des Landespersonalvertretungsgesetzes“ vom 14.03.2013

Die Landesregierung beabsichtigt den o. g. Runderlasses zu ändern. Mit der Anpassung des Runderlasses ist beabsichtigt, die Praxis der Personalratsarbeit zu erleichtern. Den Personallisten, die den Personalräten elektronisch und turnusmäßig zur Verfügung gestellt werden dürfen, sollen weitere Datenkategorien hinzugefügt werden. Konkret geht es um die Daten „Zulagen“ und „Erfahrungsstufen“ bei Beamtinnen und Beamten. Bereits die aktuelle Fassung des Runderlasses lässt es zu, dass bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Daten „Zulagen“ sowie „Vergütungs- bzw. Lohngruppe und Fallgruppe, Entgeltgruppe und -stufe“ listenmäßig erfasst und zur Verfügung gestellt werden. Durch die Aufnahme der Daten „Zulagen“ und „Erfahrungsstufen“ bei Beamtinnen und Beamten wird somit auch ein Gleichlauf zwischen Beamtinnen und Beamten sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern geschaffen.

Die kommunalen Spitzenverbände haben gegenüber der Landesregierung die beabsichtigten Änderungen begrüßt.

Az.: 14.5.6

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