Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 241/2023 vom 26.04.2023

Über 80.000 Asylbewerber seit Jahresbeginn 2023

Laut den aktuellen Zahlen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wurden im bisherigen Jahresverlauf 80.978 Asylerstanträge gestellt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum bedeutet das einen Anstieg um 80,3 Prozent. Dabei haben die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Bayern und Niedersachsen die meisten Asylerstanträge entgegengenommen. Die meisten Anträge kamen von Schutzsuchenden aus Syrien, Afghanistan und der Türkei. Entschieden hat das BAMF in diesen Zeitraum über 68.119 Asylverfahren. Die Gesamtschutzquote lag bei 51,1 Prozent. Aktuell wurden im März 25.175 Asylerstanträge entgegengenommen, ein Anstieg von knapp 5 Prozent gegenüber dem Februar. Aus kommunaler Sicht bedeuten die nach wie vor hohen Zugangszahlen enorme Herausforderungen im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung der Menschen vor Ort. Es ist nicht absehbar, dass sich die Situation in den Kommunen entspannen wird.

Bei den Top-10-Staatsangehörigkeiten im Zeitraum Januar bis März 2023 steht an erster Stelle Syrien mit einem Anteil von 28,0 Prozent aller Erstanträge. Den zweiten Platz nimmt Afghanistan mit einem Anteil von 19,7 Prozent ein. Danach folgt die Türkei mit 12,7 Prozent. Etwa drei Fünftel (60,4 Prozent bzw. 48.949 Erstanträge) aller in diesem Zeitraum gestellten Erstanträge entfallen damit auf diese drei Staatsangehörigkeiten.

Anmerkung des DStGB und des StGB NRW

Die aktuellen Asylzahlen sowie die Zahlen im AZR registrierter ukrainischer Geflüchteter bundesweit (1.061.389) bedeuten, dass die Lage in den Kommunen weiterhin sehr angespannt bleiben wird. Während sich das Fluchtgeschehen aus der Ukraine zu stabilisieren scheint, lassen die weiterhin hohen Asylzahlen sowie die prekäre Situation in den Kriegs- und Krisenländern sowie Ländern, die von Naturkatastrophen betroffen sind, vermuten, dass wir auch künftig mit einer hohen Zahl an Schutzsuchenden rechnen müssen und es keine Entwarnung geben wird.

Dies stellt die Kommunen vor immense Herausforderungen. Mittlerweile sind die Ressourcen in den meisten Kommunen erschöpft. Weitere Unterbringungskapazitäten lassen sich nicht mehr oder nur noch unter größten Schwierigkeiten generieren. Die Situation in den Kitas und den Schulen ist so angespannt, dass sich daraus Gefahren für den Bildungserfolg der Kinder und Jugendlichen ergeben. Die Integrationskurse sind überlastet. Gelingende Integration ist unter solchen Rahmenbedingungen nicht möglich; sie findet vieler Orts schlicht nicht mehr statt. Dazu trägt insbesondere auch ein ganz erheblicher und nicht kurzfristig behebbarer Mangel an Personal bei, das für die Bewältigung der vielfachen Aufgaben in der Unterbringung, der sozialen Betreuung, in den Kitas und Schulen, den Jobcentern und Sozial-ämtern sowie nicht zuletzt den kommunalen Ausländerbehörden benötigt wird. Vor diesem Hintergrund ist ein Maßnahmenpaket zur Unterstützung und Entlastung der Kommunen dringend erforderlich, das die weitere Zuwanderung von Schutzsuchenden nach Deutschland unmittelbar und wirksam zu begrenzt. Dazu gehört auch eine gleichmäßigere Verteilung der Schutzsuchenden in Europa. Ebenso dringend erforderlich ist es, Flüchtlinge, deren Antrag auf Schutzgewährung abgelehnt worden ist, in ihre Herkunfts- oder sonstige aufnahmebereite Drittstaaten zurückzuführen. Diese Rückführungen müssen so zeitnah wie möglich nach dem rechtskräftigen Abschluss ihres Asylverfahrens erfolgen. Nur auf diese Weise wird Deutschland auch künftig in der Lage sein, die wirklich Schutzbedürftigen aufnehmen zu können. Schließlich muss die Flüchtlingspolitik in Deutschland zur Chefsache gemacht werden. Der DStGB erwartet im Hinblick auf den Sondergipfel des Bundeskanzlers Olaf Scholz mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten Ergebnisse, die die Kommunen in der jetzigen Situation eine echte Unterstützung und Entlastung bringt.

Quelle: DStGB Aktuell 1623 vom 21.04.2023 

Az.: 16.1.1-008/002

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